AA

Urteile in Prozess um tödlichen Pyro-Unfall

Vier Angeklagte standen nach dem tödlichen Pyro-Unfall vor Gericht.
Vier Angeklagte standen nach dem tödlichen Pyro-Unfall vor Gericht. ©APA/ROBERT JAEGER
Am Montag hat das Landesgericht Wiener Neustadt eine 17-jährige und eine 18-jährige Frau von den Anklagepunkten der grob fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung nach einer Kugelbomben-Explosion an Silvester in Ternitz freigesprochen. Die beiden Brüder im Alter von 18 und 20 Jahren, gegen die das Verfahren geführt wurde, werden am 10. Januar vor Gericht stehen.
Tödlicher Pyro-Unfall: Prozess am 13. November
Tödlicher Pyro-Unfall: Strafantrag gegen Männer

Das Quartett plädierte nicht schuldig. Die Einzelrichterin fand keine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei den beiden weiblichen Angeklagten. Sie hatten auch keine Kenntnis von den in Tschechien gekauften pyrotechnischen Gegenständen. Die Staatsanwaltschaft machte keine Angaben, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Zwei Tote bei Pyro-Unfall mit illegal gekaufter Kugelbombe

Eine Silvesterfeier habe "leider ein tragisches Ende genommen", sagte die Staatsanwältin. Die Angeklagten waren am 29. Dezember 2022 mit einem der späteren Todesopfer nach Tschechien gefahren. Zwei dort illegal gekaufte Kugelbomben wurden zum Jahreswechsel auf einer Wiese in Ternitz in Plastikrohren platziert. Einer der später Verstorbenen soll die Zündung mittels Feuerzeug durchgeführt haben. Bei der kleineren Kugelbombe gab es keinen Zwischenfall. "Die zweite Zündung war die verheerende und tödliche", sagte die Staatsanwältin.

Die größere Kugelbombe zündete sofort. "Keiner von uns hatte die Möglichkeit, sich umzudrehen oder wegzulaufen", schilderte der 20-jährige Erstangeklagte. Ein 18-Jähriger, der sich in unmittelbarer Nähe aufgehalten hatte, starb an Ort und Stelle. Ein Gleichaltriger erlag wenige Tage nach dem Vorfall im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die beiden männlichen Angeklagten wurden mit schweren Blessuren auf die Intensivstation gebracht.

Angeklagte: Waren uns von Gefahr durch Kugelbombe nicht bewusst

Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Der 18-Jährige war beim Kauf der Kugelbomben dabei gewesen. "Dass es so extrem enden kann, hab ich mir nicht gedacht", meinte er. Sein Bruder und die beiden weiblichen Angeklagten hatten die Kugelbombe ihren Angaben zufolge erst zu Silvester gesehen. "Mir war in diesem Augenblick die Gefahr nicht bewusst", das sei aber jetzt im Nachhinein "definitiv" der Fall, sagte der 20-Jährige.

Die zwei Mädchen hatten das Zünden der Kugelbomben von weiter weg beobachtet. Die 18-Jährige rief am Montag dazu auf, von Feuerwerkskörpern Abstand zu halten und das Hantieren damit Experten zu überlassen. "Ich wünsche niemandem, Bilder zu sehen, was da passiert ist", sagte die Einzelrichterin. Die 17-Jährige war beim Vorfall selbst "eigentlich nur geschockt", sie habe "gar nicht gewusst, wo vorne und hinten ist". Die Angeklagten seien "Botschafter für die Zukunft, dass so etwas nie wieder passieren darf", meinte der Verteidiger der Jugendlichen.

Normalerweise erfolge die Zündung solcher Kugelbomben nicht per Hand über ein Feuerzeug, erklärte ein Entschärfungsdienst-Experte im Zeugenstand. Ein Abschießen von PVC-Rohren sei "absoluter Pfusch". Zudem brauche es eine behördliche Bewilligung. Die Kugelbombe mit 15 Zentimetern Durchmesser dürfte zwei 18-Jährige getroffen haben, die ums Leben kamen. Die Kennzeichnung der Kugelbombe war laut dem Fachmann nicht gesetzeskonform.

Weitere Zeugenbefragung in Prozess um tödlichen Pyro-Unfall

Die Einzelrichterin begründete die Freisprüche damit, dass sie bei den weiblichen Angeklagten keinen Sorgfaltsverstoß sehe. Die beiden seien weder in den Kauf noch in die Vorbereitungen involviert gewesen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Nach Ansicht des Verteidigers der beiden männlichen Angeklagten sind die Geschehnisse als "Mitwirkung an fremder Selbstgefährdung" einzustufen, er verwies auf eine entsprechende OGH-Entscheidung. In diesem Zusammenhang soll laut der Richterin nun der Geisteszustand von einem der beiden Todesopfer u.a. anhand von Berufsschulzeugnissen näher beleuchtet werden. Am 10. Jänner ab 13.00 Uhr soll der frühere Lehrherr des Verstorbenen als Zeuge befragt werden.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Urteile in Prozess um tödlichen Pyro-Unfall
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen