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Tödlicher Pyro-Unfall in NÖ: Strafantrag gegen junge Männer

Nach dem tödlichen Pyro-Unfall in St. Johann am Steinfelde in der Silvesternacht, brachte die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gegen die vier Beschuldigten ein.
Nach dem tödlichen Pyro-Unfall in St. Johann am Steinfelde in der Silvesternacht, brachte die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gegen die vier Beschuldigten ein. ©APA/ALEXANDER STEININGER
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat nach einem Zwischenfall mit zwei Todesopfern durch Pyrotechnik in der vergangenen Silvesternacht in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) Strafanzeige gegen vier Verdächtige erhoben. Den 17- bis 20-jährigen Angeklagten wird grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Laut Birgit Borns, Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, steht der Termin für den Prozess noch nicht fest, wie ein Bericht des ORF NÖ am Mittwoch bestätigt.
18-Jähriger starb bei Böller-Unfall
Pyro-Unfall in NÖ: Zweiter Jugendlicher gestorben

Mehrere Einheimische hatten in der Silvesternacht kurz vor 0.30 Uhr auf einem Feld in St. Johann am Steinfelde, einer Katastralgemeinde von Ternitz, Kugelbomben gezündet. Ein 18-Jähriger dürfte sich bei der Explosion in unmittelbarer Nähe des Feuerwerkskörpers aufgehalten haben, für ihn kam jede Hilfe zu spät. Ein Gleichaltriger wurde mit schweren Verletzungen vom Notarzthubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Ein 17- und ein weiterer 18-Jähriger wurden mit Blessuren ins Landesklinikum Wiener Neustadt gebracht. Der Ältere der beiden erlag wenige Tage nach dem Vorfall seinen Verletzungen.

Strafantrag gegen vier Beschuldigte nach tödlichem Pyro-Unfall in NÖ

Die vier Angeklagten sollen den Böller gemeinsam mit einem der Todesopfer im Vorjahr in Tschechien gekauft und ohne behördliche Bewilligung sowie unter Missachtung der Warnhinweise nach Österreich illegal importiert haben, berichtete der ORF. Außerdem sollen die Beschuldigten am Silvesterabend gemeinsam eine Vorrichtung zum Abschießen der Raketen gebaut bzw. diese Vorbereitungsarbeiten unterstützt haben. Für den Abschuss hatten die Angeklagten keinen fachlichen Nachweis, die Abschussvorrichtung - Plastikrohre, die in die Erde gesteckt wurden - sei nicht fachgerecht gewesen.

Zwei Beschuldigte erlitten bei dem Unfall Blessuren. Die anderen beiden wollten das Abschießen dem Bericht zufolge filmen und blieben unverletzt.

(APA/Red)

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