Kinder in NÖ getötet: Prozess um Unterbringung im Dezember in St. Pölten

Laut Leopold Bien, dem Sprecher der Anklagebehörde, bescheinigt ein psychiatrisches Gutachten der Betroffenen Unzurechnungsfähigkeit.
Der Fall datiert vom 24. Juli. Getötet haben dürfte die Niederösterreicherin ihre beiden Kinder durch Untertauchen im Wasser, die 36-Jährige zeigte sich geständig. Bei den Opfern handelt es sich um eine Siebenjährige und deren sieben Monate alte Schwester.
Ehemann wählte Notruf
Kurz vor 9.30 Uhr hatte der Ehemann der Betroffenen den Notruf gewählt. Er gab an, dass ihn seine Frau angerufen und ihm gesagt habe, dass sie die beiden Kinder getötet habe und jetzt Suizid begehen werde. Bei dem anschließenden Anprall gegen einen Baum erlitt die Frau Verletzungen.
Als Auslöser für die Tat wurde rasch eine psychische Ausnahmesituation der Niederösterreicherin vermutet. Die 36-Jährige wurde vorläufig in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte der Betroffenen nun Unzurechnungsfähigkeit.
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.
(APA/Red)