Kinder in NÖ getötet: Antrag auf vorläufige Unterbringung

Wie Astrid Wagner, die Verteidigerin der Frau, am Dienstagnachmittag der APA mitteilte, wurde diesem Antrag vom Landesgericht St. Pölten Folge geleistet: "Die vorläufige Unterbringung wurde angeordnet. Sie kommt jetzt in ein forensisch-therapeutisches Zentrum."
"Die Tat ist nicht nachvollziehbar", meinte Wagner, die von einer "akuten psychischen Erkrankung" ausgeht: "Es gibt eine psychiatrische Vorgeschichte." Die 36-Jährige sei schon seit längerem behandelt worden. Ob sie zurechnungsfähig und damit schuldfähig sei, müsse ein psychiatrisches Gutachten klären, sagte Wagner.
Eine vorläufige Unterbringung kommt in einem solchen Fall laut Strafprozessordnung dann in Betracht, wenn "hinreichende Gründe" für die Annahme vorliegen, dass die Voraussetzungen einer generellen Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach Paragraf 21 Strafgesetzbuch gegeben sind. Eine Verhängung der Untersuchungshaft ist dann rechtlich nicht zulässig. Eine Entscheidung über die vorläufige Unterbringung der 36-Jährigen könnte am (morgigen) Mittwoch fallen.
Antrag auf vorläufige Unterbringung der Mutter gestellt
Die Bestellung eines psychiatrischen Sachverständigen wurde zwar am Dienstag vorerst noch nicht beantragt, gilt jedoch als wahrscheinlich.
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(Red)