Darum geht's:
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil des Landgerichts Ellwangen im Fall eines misshandelten Kleinkindes auf.
- Der mutmaßliche Täter, der Lebensgefährte der Mutter des Kindes, muss erneut vor Gericht.
In einem herzzerreißenden Fall, der Deutschland schockiert hat, wurde ein kleiner Junge aus dem Ostalbkreis über Monate hinweg misshandelt, was schließlich zu seinem Tod führte. Der mutmaßliche Täter, der Lebensgefährte der Mutter des Kindes, wurde ursprünglich vom Landgericht Ellwangen zu 14 Jahren Haft verurteilt. Jüngste Entwicklungen haben jedoch ergeben, dass der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben hat, was bedeutet, dass der Fall erneut verhandelt wird.
Der Junge, gerade einmal 23 Monate alt, wurde mit zahlreichen inneren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert und verstarb kurze Zeit später. Nach einer intensiven Untersuchung und einem Gerichtsverfahren wurde der Lebensgefährte der Mutter des Kindes vom Landgericht Ellwangen wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu 14 Jahren Haft verurteilt.
BGH hebt Urteil auf: Neues Verfahren für mutmaßlichen Täter
Die Staatsanwaltschaft, die den Angeklagten ursprünglich wegen Mordes angeklagt hatte und eine lebenslange Haftstrafe gefordert hatte, legte gegen das Urteil Revision ein. Der BGH stimmte der Staatsanwaltschaft zu und hob das Urteil des Landgerichts auf. Einer der Hauptgründe für die Entscheidung des BGH war, dass das Landgericht die wiederholte und eskalierende Misshandlung des Kindes durch den Angeklagten nicht ausreichend berücksichtigt hatte.
Grausame Entdeckungen: Bisswunden und Verletzungen am Körper des Jungen
Während der Untersuchung entdeckten Gerichtsmediziner zahlreiche Verletzungen und Bisswunden am Körper des Jungen. Ein Gutachten bestätigte, dass diese Verletzungen vom Angeklagten stammten.
(VOL.AT)