Erste Entscheidung im Kurz-Prozess: Diversion für Glatz-Kremsner

Im Fall von Bettina Glatz-Kremsner, der ehemaligen Leiterin der Casinos und früheren ÖVP-Vizeobfrau, wurde eine Diversion beschlossen. Neben Kurz befindet sich auch dessen ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli im Gerichtsprozess. Die Verfahren gegen beide wurden getrennt, beide beantragten einen Freispruch.
Diversion für Glatz-Kremsner im Kurz-Prozess: 104.060 Euro zu zahlen
Glatz-Kremsner, die Erstangeklagte im so genannten "Kurz-Prozess", wurde beschuldigt, falsche Aussagen im U-Ausschuss gemacht zu haben, insbesondere in Bezug auf die Unterstützung von Peter Sidlo, einem Vertrauten der FPÖ, in dessen Bestrebungen, Casag-Finanzvorstand zu werden. In ihrer Befragung durch den Richter gestand sie ein: "Ja, ich habe Fehler gemacht." Auf Fragen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ging Glatz-Kremsner jedoch nicht ein.
Die WKStA war gegen eine diversionelle Erledigung, allerdings hatte dies keinen Einfluss auf die Entscheidung des Richters. Glatz-Kremsner wurde angewiesen, binnen zwei Wochen einen Betrag von 104.060 Euro zu zahlen.
Freispruch von Kurz am ersten Prozesstag in Wien beantragt
Zuvor hatte Kurz' Anwalt Otto Dietrich die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen und einen Freispruch gefordert. Er behauptete, die Aussagen seines Mandanten im U-Ausschuss seien korrekt und mit der Realität in Einklang gewesen. Es gäbe keine Beweise dafür, dass der Ex-Kanzler persönlich über die Vorstandsbesetzung der ÖBAG entschieden habe. Dietrich kritisierte auch die Art und Weise der Befragung im U-Ausschuss und hob hervor, dass es zu Fehlern in der Protokollierung kommen könne.
Auch Bernhard Bonellis Verteidiger Werner Suppan äußerte schwere Vorwürfe gegen die WKStA und wies auf identische Aussagen der Ex-Minister Gernot Blümel und Hartwig Löger (beide ÖVP) hin. Suppan bezeichnete eine bestimmte Behauptung im Strafantrag als "Fake".
WKStA sieht Allgemeinheit "angelogen"
Die WKStA betonte die Wichtigkeit der Wahrheitsfindung in U-Ausschüssen und stellte fest, dass Falschaussagen die Allgemeinheit und nicht nur die befragenden Abgeordneten täuschen. Kurz und Bonelli wurden beschuldigt, falsche Aussagen im Zusammenhang mit der Errichtung der ÖBAG und der Besetzung ihres Vorstands und Aufsichtsrats gemacht zu haben. Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic verwies auf den befürchteten Reputationsschaden für den Ex-Kanzler als mögliches Motiv für die Aussagen.
Der Prozess begann mit einem abgelehnten Antrag auf Richterwechsel seitens der Verteidigung von Kurz, da Bedenken hinsichtlich der Objektivität des vorsitzenden Richters Michael Radasztics geäußert wurden. Kurz äußerte sich vor Prozessbeginn zuversichtlich und wies die Vorwürfe als Ergebnis einer Verbindung zwischen Politik und WKStA zurück.
Kurz-Prozess in Wien bis 23. Oktober abgesetzt
Der erste Verhandlungstag endete mit der Entscheidung über die Diversion von Glatz-Kremsner. Zwei weitere Termine sind bis zum 23. Oktober anberaumt, wobei der nächste am Freitag stattfindet. In den weiteren Verhandlungen, die vermutlich im November fortgesetzt werden, ist die Befragung von Zeugen und Zeuginnen vorgesehen.
LIVE-Blog: Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz
(APA/Red)