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Einzelrichter führt Prozess gegen Kurz

Als Einzelrichter beim Kurz-Prozess fungiert Staatsanwalt Michael Radasztics.
Als Einzelrichter beim Kurz-Prozess fungiert Staatsanwalt Michael Radasztics. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird vor dem Wiener Straflandesgericht von einem einzelnen Richter geleitet.
Prozess gegen Ex-Kanzler Kurz ist "ausreserviert"

Das ergibt sich aus dem Delikt, das Kurz bzw. seinen Mitangeklagten Bernhard Bonelli und Bettina Glatz-Kremsner zur Last gelegt wird - in diesem Fall falsche Beweisaussage. Anders als in einem Verfahren vor einem Schöffen- oder einem Geschworenengericht entscheidet also nur ein einziger Richter über Schuld und Strafe.

Einzelrichter führt Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Kurz

Laut Strafprozessordnung sind Einzelrichter am Landesgericht vor allem dann zuständig, wenn die Strafdrohung des betreffenden Delikts einerseits ein Jahr Freiheitsstrafe übersteigt (darunter wäre ein Einzelrichter am Bezirksgericht zuständig) und andererseits fünf Jahre Freiheitsstrafe nicht übersteigt. Das trifft auf die falsche Beweisaussage mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren zu. Daneben sind Einzelrichter am Landesgericht noch für bestimmte Verfahren zuständig, die ihnen explizit zugewiesen sind (z.B. Nötigung, gefährliche Drohung).

Konsequenzen für etwaige Rechtsmittel aus Zuständigkeit des Einzelrichters

Aus der Zuständigkeit des Einzelrichters ergeben sich übrigens auch Konsequenzen für etwaige Rechtsmittel. So gibt es etwa gegen seine Entscheidungen umfangreichere Berufungsgründe als gegen sogenannte kollegialgerichtliche Urteile (also durch Schöffen- oder Geschworenengerichte) - so kann etwa die Beweiswürdigung des Einzelrichters mit einer sogenannten Berufung wegen Schuld angefochten werden. Berufungsinstanz ist das Oberlandesgericht.

Staatsanwalt Michael Radasztics fungiert als Einzelrichter

Im konkreten Fall wird der ehemalige Rechtsanwalt und Staatsanwalt Michael Radasztics als Einzelrichter fungieren. Das hat das in solchen Fällen übliche computergesteuerte Aktenverteilungssystem des Straflandesgerichts ergeben, durch das die anfallenden Akten von der Belastung her möglichst gleichmäßig den Richterinnen und Richter zugewiesen werden. Anklagen bzw. Strafanträge der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führen dazu, dass die Richterauswahl dabei eingeschränkt ist - für sie besteht eine Sonderzuständigkeit der sogenannten Wirtschaftsabteilungen des Gerichts. Damit soll gewährleistet werden, dass Richter mit besonderer Wirtschaftsexpertise die Verfahren führen (auch wenn im konkreten Prozess kein explizit wirtschaftsbezogenes Delikt verhandelt wird).

(APA/Red)

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