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E-Vignette in der Schweiz: Was Vorarlberger Pendler wissen müssen

©Symbolfoto: VLK/Vorarlberger Landesbibliothek H. Heim, VOL.AT
Seit dem 1. August 2023 bietet der Schweizer Bund eine neue Option für Autofahrer: die digitale Autobahnvignette.

Die Einführung der E-Vignette in der Schweiz hat in den letzten Monaten nicht nur bei den Eidgenossen für viel Gesprächsstoff gesorgt. Vor allem für Pendler aus Vorarlberg, die regelmäßig die Grenze in die Schweiz überqueren, ergeben sich viele Fragen: Wie funktioniert die digitale Vignette? Was kostet sie? Und was bedeutet das für die traditionelle Klebevignette?

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Was ist die E-Vignette?

  • Der Schweizer Bund führt eine digitale Vignette ein, die nicht mehr an der Windschutzscheibe angebracht wird. Stattdessen erfolgt eine Online-Registrierung, wobei die Vignette nun mit dem Nummernschild und nicht mehr mit dem Fahrzeug verknüpft ist. Dies bietet Vorteile für Besitzer mehrerer Fahrzeuge mit Wechselnummern und für diejenigen, die ein neues Auto kaufen. Das bisherige System der Klebevignette bleibt jedoch als Option bestehen.

Kosten und Gültigkeit

  • Die E-Vignette kostet 40 Franken, genau wie die herkömmliche Vignette. Sie ist 14 Monate gültig, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Die Registrierung erfolgt über ein Portal des Schweizer Bundes. Ein einmaliger Wechsel des Kontrollschilds pro E-Vignette ist möglich, und es können maximal zwei E-Vignetten erworben werden.

Kontrolle

  • Der Schweizer Bund setzt bei der E-Vignette auf Stichprobenkontrollen. Bei einer Kontrolle wird das Kontrollschild des Fahrzeugs mit der Datenbank der registrierten Kontrollschilder verglichen. Dies geschieht mittels einer App, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) mitteilte.
©M. Rauch

Änderung des Kontrollschilds aufgrund eines Tippfehlers

  • Sollte Ihnen ein Fehler bei der Eingabe des Kontrollschilds unterlaufen, können Sie diesen über das Kontaktformular korrigieren. Dafür benötigen Sie die Quittung und den Fahrzeugausweis als Nachweis. Beachten Sie jedoch, dass falsche Bindestriche oder Leerschläge nicht relevant sind und daher keine Anpassung benötigen.
  • Für Schweizer Kontrollschilder ist eine einmalige Korrektur direkt im Webshop möglich. Klicken Sie dazu auf das Stiftsymbol und wählen Sie "Kontrollschild ändern".

Vermeidung eines doppelten Kaufs der E-Vignette?

  • Technisch gesehen gibt es keine direkte Verhinderung eines doppelten Kaufs der E-Vignette. Allerdings bietet das System die Möglichkeit, zu prüfen, ob für ein bestimmtes Kontrollschild bereits eine Gebühr entrichtet wurde. Um diese Funktion zu nutzen, müssen Sie beim Kauf der E-Vignette in der Box "Öffentlich einsehbar" zustimmen oder dies später im Webshop unter dem Stiftsymbol bei "Öffentliche Sichtbarkeit ändern" anpassen.

Erhalte ich eine Entschädigung, wenn ich mein Fahrzeug stilllege und das Kontrollschild zurückgebe?

  • Leider nein. Genau wie bei der herkömmlichen Klebevignette sieht das System für die E-Vignette keine Rückerstattung vor. Da die E-Vignette direkt mit dem Kontrollschild verknüpft ist, entfällt bei dessen Rückgabe die Möglichkeit einer anteiligen Entschädigung.

Datenschutz bei der E-Vignette: Was passiert mit Ihren Daten?

  • Wenn Sie eine E-Vignette erwerben, werden Ihre Daten sicher auf einem Server in der Schweiz gespeichert. Sie haben die Option, beim Kauf anonym zu bleiben und nur das Kontrollschild sowie das Herkunftsland anzugeben. Diese Informationen werden ausschließlich für den Erwerb der E-Vignette und für Kontrollen verwendet. Es ist wichtig zu betonen, dass kein Fahrzeug-Tracking stattfindet und keine GPS-Überwachung durchgeführt wird. Ein weiterer positiver Aspekt: Ihre Daten werden spätestens ein Jahr nach Ablauf der E-Vignette automatisch gelöscht.
  • Möchten Sie zusätzliche Funktionen nutzen, können weitere Daten wie E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname sowie Adresse erfasst werden.

Hintergrund

  • Die Einführung der E-Vignette folgt nach einer Ablehnung einer Preiserhöhung für die Autobahnvignette durch das Schweizer Volk im Jahr 2013. Die Idee einer digitalen Vignette wurde später von der Partei "Die Mitte" vorgeschlagen und vom Bundesrat unterstützt. 2020 wurde der Vorschlag von beiden Kammern angenommen.

Kritik

  • Während Befürworter in der Schweiz die Einführung der E-Vignette als Vereinfachung sehen, insbesondere für ausländische Fahrer, gibt es auch Kritiker. Einige befürchten eine Überwachung durch den Staat und die schrittweise Einführung des Mobility Pricings.

Zukunft der Klebevignette

  • Die Schweiz führte 1985 als erstes Land eine Autobahnvignette ein. Der Schweizer Bund verkauft jährlich etwa 10 Millionen Stück. Es wird erwartet, dass die Einnahmen aus der E-Vignette ähnlich hoch sein werden wie beim bisherigen System. Wenn jedoch weniger als 10 Prozent der Einnahmen aus der herkömmlichen Vignette stammen, könnte diese in Zukunft eingestellt werden.

Weitere wichtige Punkte:

  • Die E-Vignette kann nicht automatisch jährlich verlängert werden.
  • Sie ist sofort nach dem Kauf gültig.
  • Bei einem Kauf werden Daten wie das Kontrollschild und das Herkunftsland erfasst, die ausschließlich für den Kauf und Kontrollzwecke verwendet werden. Es gibt keine GPS-Überwachung, und die Daten werden spätestens ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit gelöscht.
  • Rückerstattungen sind in den meisten Fällen nicht möglich.
  • Die E-Vignette kann derzeit nicht auf Rechnung gekauft werden.
  • Es gibt keine Kurzzeitvignetten oder Änderungen in der Gültigkeitsdauer.
  • Ein Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist nur bei einem Windschutzscheibenwechsel möglich.

Für Vorarlberger Pendler, die regelmäßig in die Schweiz fahren, könnte die E-Vignette so gesehen eine praktische Alternative zur herkömmlichen Klebevignette sein.

Hier kann man die E-Vignette erwerben

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