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Ermittlungen eingestellt - jetzt meldet sich Lindemann zu Wort

Jetzt spricht Lindemann.
Jetzt spricht Lindemann. ©Instagram/Till Lindemann; APA
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Frontmann der deutschen Band Rammstein, Till Lindemann, eingestellt. Nun hat sich der Musiker selbst zu Wort gemeldet, nachdem schwere Anschuldigungen im Raum standen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann (60) eingestellt. Diese Entscheidung wurde "mangels hinreichenden Tatverdachts" getroffen, wie aus einer offiziellen Mitteilung hervorgeht. Damit endet eine Phase der Unsicherheit für den Musiker, der sich nun erleichtert zu Wort gemeldet hat.

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"Ich danke allen"

Till Lindemann hat in einer Instagram-Story eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin geteilt, in der die Einstellung der Ermittlungen verkündet wurde. In einem knappen Statement dankt er all jenen, die geduldig auf das Ende der Untersuchungen gewartet haben.

©Instagram/Till Lindemann
©Instagram/Till Lindemann

Anschuldigungen ohne Grundlage?

Der Skandal hatte begonnen, als die Nordirin Shelby Lynn angab, während eines Rammstein-Konzerts in Vilnius (Litauen) im Mai 2023 unter Drogeneinfluss gestanden zu haben. Diese Behauptung führte zu weiteren Anschuldigungen, darunter von Influencerin Kayla Shyx in einem viel beachteten YouTube-Video. Trotz dieser Vorwürfe entschied die Staatsanwaltschaft Vilnius bereits Ende Juni 2023, dass kein Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann eröffnet wird. Dieser Entschluss basierte auf einer gründlichen Untersuchung der verfügbaren Daten.

Keine Beweise für die Vorwürfe

Die rasche Einstellung der Ermittlungen durch die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigt laut Lindemanns Anwälten, dass es keine ausreichenden Beweise oder Indizien für die behaupteten Sexualstraftaten gibt. Die Anzeigen basierten ausschließlich auf den Aussagen von Shelby Lynn, Kayla Shyx und den darauf folgenden Medienberichten. Dabei wiesen die Anwälte darauf hin, dass die Anzeigenerstatter keine direkten Opfer von Till Lindemann waren und ihnen daher kein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung zustehe.

(Anm. d. Red.: Es gilt die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten.)

(VOL.AT)

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