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Coronahilfen: Lufthansa legt Berufung gegen EU-Urteil ein

Die Fluglinie Lufthansa legte Berufung gegen das EU-Urteil zu den Coronahilfen ein.
Die Fluglinie Lufthansa legte Berufung gegen das EU-Urteil zu den Coronahilfen ein. ©REUTERS/Kai Pfaffenbach/File Photo (Sujet)
Rund um die milliardenschweren Corona-Staatshilfen für die AUA-Mutter Lufthansa geht der juristische Streit weiter.

Das Unternehmen hat Berufung eingelegt gegen das Urteil des EU-Gerichts, wonach die EU-Kommission die Hilfen des deutschen Staats nicht hätte genehmigen dürfen. Das bestätigte am Dienstag eine Unternehmenssprecherin in Frankfurt.

EU-Urteil zu Coronahilfen: Lufthansa legt Berufung ein

Das Gericht hatte der EU-Kommission in seinem Urteil aus dem Mai "offensichtliche Beurteilungsfehler" vorgehalten und die Genehmigung für nichtig erklärt. Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen, lautete ein zentraler Vorwurf. Außerdem sei die Marktstellung der Lufthansa an einzelnen Flughäfen nicht ausreichend überprüft worden.

Die Konkurrenten Ryanair und Condor hatten geklagt

Geklagt hatten die Konkurrenten Ryanair und Condor. Es geht um ein Teilpaket von 6 Milliarden Euro aus stillen Beteiligungen und einem Aktienpaket, das vom bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gehalten worden war. Insgesamt hatte die Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien dem Konzern einen Hilfsrahmen von 9 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, um im Coronaschock die drohende Pleite abzuwenden. Die Hilfen sind nach dem Ende der Pandemie im vergangenen Jahr vom Unternehmen vollständig zurückgezahlt worden.

Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt

Die Berufung wurde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, sagte die Sprecherin. Offen blieb zunächst, ob die EU-Kommission und die deutsche Regierung der Berufung beitreten. Dafür läuft eine Frist.

(APA/Red)

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