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Versuchter Mord mit Rattengift: Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

©Canva (Symbolbild)
Ein 53-Jähriger musste sich am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht verantworten, weil er seinem Vater Rattengift in Lebensmittel gemischt haben soll.
Mordversuch mit Rattengift in NÖ: Prozess-Start am 12. April
52-Jähriger in NÖ soll Vater zu vergiften versucht haben

Angelastet wird dem Landwirt versuchter Mord, der Niederösterreicher bekannte sich nicht schuldig. Als mögliches Motiv gelten Differenzen finanzieller Art, bereits zuvor soll es zu Auseinandersetzungen gekommen sein. Der Geschworenenprozess ist für zwei Tage anberaumt und wird am Freitag fortgesetzt.

Mann versuchte Vater mit Rattengift umzubringen

Angesiedelt ist die Causa im landwirtschaftlichen Bereich. Am 23. August des Vorjahrs soll der damals 81 Jahre alte Vater des Beschuldigten im Wohnbereich eines Bauernhofs im Raum St. Pölten gestürzt sein. Der Senior alarmierte später selbst die Rettung, im Universitätsklinikum St. Pölten wurde er zunächst aufgrund des Sturzes behandelt. Das Zustandsbild sei den Medizinern aber "komisch vorgekommen", erklärte die Staatsanwältin. Eine Blutuntersuchung brachte schließlich eine Vergiftung zum Vorschein. Mittlerweile ist der Altbauer laut Staatsanwältin nach langem Krankenhausaufenthalt "noch immer nicht gesund".

Entdeckt worden war im Blut des Opfers der Wirkstoff Brodifacoum. "Ein Präparat mit direkt toxischer Wirkung", wie der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Denk betonte. Die in dem Fall verabreichte Menge und die Zahl der Aufnahmen würden sich aber nicht exakt eruieren lassen. "Man kann über sehr lange Zeiträume auch sehr kleine Dosen verabreichen", um "in einen wirkungsrelevanten Bereich zu kommen", ergänzte ein toxikologischer Sachverständiger. Brodifacoum charakterisierte er als einen blutgerinnungshemmenden Wirkstoff mit zeitverzögerter Wirkung. Grundsätzlich seien Rattenköder mit Bitterstoffen versehen. Deren Wahrnehmbarkeit sinke aber im Falle einer Verdünnung rasch.

Rattengift-Prozess: Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Ein Rattengift, das die Substanz beinhaltete, wurde am Hof des 53-Jährigen sichergestellt. Der Beschuldigte habe als einziger "Gelegenheit und Motiv" für die Verabreichung dieses Gifts gehabt, hob die Staatsanwältin hervor. Beides stellte der Angeklagte in Abrede. Er sei in den Tagen vor dem Sturz des Vaters nicht bei ihm gewesen. Über "Essen auf Rädern", das der Altbauer bezogen habe, habe er sich keinerlei Gedanken gemacht. Rattengift habe er am Hof, um Felder damit punktuell zu behandeln.

Eine Selbsteinnahme der Substanz durch den 82-Jährigen schloss der Angeklagte auf Nachfrage nicht aus. Laut Denk gibt es dafür aber keine Hinweise.

Als Hintergrund in Sachen Motivlage gilt ein 2002 verfasster Übergabevertrag für die Landwirtschaft des Vaters des Beschuldigten. Der Angeklagte ist nunmehr der Eigentümer, logiert selbst jedoch seit Ende der 1990er-Jahre am landwirtschaftlichen Anwesen seiner Ehefrau. Aufkommen muss er im Fall der Fälle für die Pflege des Seniors, aber generell u.a. auch für dessen Essen. "Er hat den verhassten Vater dort sitzen", betonte die Staatsanwältin. Im Fall eines Todes des Altbauers hätte der Beschuldigte die Liegenschaft veräußern oder auch selbst bewohnen können, wurde in den Raum gestellt.

Schwieriges Verhältnis von Vater und Sohn

Das gegenseitige Verhältnis wurde von Vater und Sohn als durchaus schwierig beschrieben. Beide gaben an, sich in den vergangenen Jahren überwiegend aus dem Weg gegangen zu sein. Laut Staatsanwaltschaft gibt es eine aktenkundige Vorgeschichte. Bereits im Sommer 2021 habe der 53-Jährige seinem Vater Faustschläge verpasst, im Sommer des Vorjahres sei eine weitere Attacke gefolgt. Der Angeklagte selbst bestritt dies bei seiner Einvernahme. Der nunmehr 82-jährige Altbauer sprach im Rahmen der per Video eingespielten kontradiktorischen Opferbefragung auch von einer Drohung des Beschuldigten.

Von der Anklage umfasst sind auch Körperverletzung sowie Nötigung. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Beschuldigten zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang. Fortgesetzt wird die Verhandlung am Freitag mit der Befragung weiterer Zeugen. Vorgesehen ist auch der Vortrag des psychiatrischen Gutachtens durch den Sachverständigen Werner Brosch.

(APA/Red)

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