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Freisprüche im Prozess um Strache sind rechtskräftig

Die Freisprüche im Prikraf-Prozes um Ex-FPÖ-Chef Strache sind rechtskräftig.
Die Freisprüche im Prikraf-Prozes um Ex-FPÖ-Chef Strache sind rechtskräftig. ©AP Photo/Lisa Leutner, file (Archivbild)
Der Freisprüch im sogenannten Prikraf-Prozess für den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist nun rechtskräftig.
Freisprüche im Strache-Prozess: WKStA meldete Berufung an

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgezogen, bestätigte am Freitag das Straflandesgericht Wien der APA. Der Prozess rund um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien (OLG) bereits wiederholt werden müssen.

Freisprüche im Prozess um Ex-FPÖ-Chef Strache sind rechtskräftig

Neben Strache ist auch der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nun rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Die WKStA hatte Grubmüller verdächtigt, für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.000 Euro einen - in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen - Initiativantrag der damaligen Opposition zur Aufnahme aller Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) erkauft haben soll.

Strache und Grubmüller zuerst zu bedingter Haft verurteilt

Strache und Grubmüller waren zuerst zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Allerdings ortete das OLG zahlreiche Mängel im Verfahren. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es im Jänner Freisprüche für beide Angeklagten. Straches Anwalt Johann Pauer begrüßte die Entwicklung gegenüber der APA. Im schriftlichen Urteil sei noch einmal niedergeschrieben, was bereits in der mündlichen Verkündung ausführlich erörtert wurde, "nämlich dass am Freispruch meines Mandanten kein Zweifel besteht".

(APA/Red)

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