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Freisprüche im Strache-Prozess: WKStA meldete Berufung an

Die WKStA meldete Berufung in der Causa Prikraf an.
Die WKStA meldete Berufung in der Causa Prikraf an. ©AP (Symbolbild)
In der Causa Prikraf im Strache-Prozess hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Berufung angemeldet.
Freisprüche für Strache und Grubmüller

Somit sind die Freisprüche gegen den ehemaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nicht rechtskräftig. Der Prozess hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien (OLG) bereits wiederholt werden müssen.

Strache-Prozess: WKStA meldete Berufung an

In dem Verfahren ging es um von der WKStA angeklagten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass sich Grubmüller für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.000 Euro einen - in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen - Initiativantrag der damaligen Opposition zur Aufnahme aller Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) erkauft haben soll.

In dem Berufungsverfahren durch die WKStA muss nun wieder das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Dieses hatte die Schuldsprüche gegen Strache und Grubmüller - beide waren zuerst zu bedingter Haft verurteilt worden - nach der ersten Runde bereits ausführlich kritisiert. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es am Dienstag Freisprüche für beide Angeklagten. Straches Rechtsanwalt Johann Pauer kommentierte die nun angestrengte Fortsetzung des Verfahrens auf APA-Anfrage lediglich mit: "Man muss nicht alles im Leben verstehen."

(APA/Red)

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