Die Fragestellung mit der sich das Handelsgericht Wien zu beschäftigen hatte: Müssen sich Stromlieferanten an ihren Erzeugungskosten orientieren oder dürfen sie den Strompreis in Bezug auf die Großhandelspreise erhöhen? Nein zu Zweiterem, sagt das Wiener Gericht nun in seinem erstinstanzlichen Urteil. Doch kann dieses Urteil nun auch Auswirkungen auf Vorarlberg haben?
Gutachten stützt Entscheidung des Wiener Gerichts
Auch ein Gutachten von Professor Dr. Alexander Schopper von der Universität Innsbruck stützt das nun gefällte erstinstanzliche Urteil. Dieses von den Arbeiterkammern Tirol und Salzburg in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zu den Strompreiserhöhungen kommt zu einem klaren Urteil. Fragestellung auch hier: Darf ein Stromlieferant mit einem hohen Anteil an eigener Stromerzeugung durch Wasserkraft die gestiegenen Preise an den Spotmärkten für seine Preiserhöhungen heranziehen?
Ebenfalls wurde die Frage behandelt, ob es ausreicht, dass ein Stromanbieter seine Kunden nur darüber informiert, dass sich der Strompreis erhöht, weil sich die Strompreise an den Börsen erhöht haben oder weil aufgrund des Ukraine Krieges die Kosten gestiegen sind.
Die Antwort des im Oktober 2022 in Auftrag gegebenen Gutachtens: "Nein, das ist rechtswidrig".
AK Vorarlberg empfiehlt Prüfung im Land

Für die Arbeiterkammer Vorarlberg könnte dieses Urteil - sofern es auch vom OGH bestätigt wird - ebenfalls Folgen haben. "Setzt sich die Rechtsansicht durch, dürfte auf dem Strommarkt kein Stein auf dem anderen bleiben und hätte wohl auch für die illwerke/VKW weitreichende Folgen", meint dementsprechend AK Präsident Bernhard Heinzle. "Die illwerke/VKW ist gut beraten, sich die nun vorliegenden Umstände im Sinne der Rechtssicherheit genau anzusehen und die Angelegenheit Ernst zu nehmen", so Heinzle weiter.
Bereits durchgeführte und bis zu einer allfälligen rechtswirksamen Entscheidung der Gerichte zwischenzeitlich durchgeführte Preisänderungen könnten sich als rechtsunwirksam herausstellen und wären mitunter auch rückgängig zu machen, heisst es in einer Aussendung der AK Vorarlberg.
Strompreiserhöhung wird zum Politikum

Am Mittwoch wird im Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtages eigentlich über den geplanten Stromkostenzuschuss des Landes an die Vorarlberger Haushalte diskutiert. Die Oppositionsparteien werden nun eine gemeinsame Ausschussvorlage einbringen, in welcher die Landesregierung aufgefordert wird, beim landeseigenen Stromanbieter die Rücknahme der Strompreiserhöhung zu erwirken. Aus der Sicht von SPÖ, FPÖ und NEOS, gäbe es keine Rechtfertigung für eine Erhöhung des Strompreises in Vorarlberg, da der Strommix der illwerke/VKW zu 100 Prozent aus nachhaltigen Energiequellen in Österreich besteht.
"Das Wasser, dass die Turbinen der Kraftwerke antreibt ist nicht teurer geworden. Dasselbe gilt für die Sonne, die ihre Energie in die Kollektoren auf unseren Dächern einspeist", heisst es in einer gemeinsamen Aussendung der Klubobleute Bitschi, Auer und Scheffknecht. Bezugnehmend auf das Urteil des Wiener Handelsgerichts und des Tiroler Rechtsgutachtens, sieht sich die Opposition bestätigt: "Beim eigenproduzierten Anteil des Strommixes sind die erhöhten Preise an der Börse keine Rechtfertigung für höhere Tarife für die Kunden."
"Urteil nicht auf illwerke/VKW übertragbar"

Auf VOL.AT Nachfrage erklärt illwerke/VKW Pressesprecher Andreas Neuhauser: "Aus unserer Sicht ist das erstinstanzliche Urteil nicht 1:1 auf die illwerke vkw übertragbar, weil Preisanpassungen der Strompreise beim Verbund und der illwerke vkw auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen wie zum Beispiel der Anwendung des gesetzlichen Preisänderungsrechts basieren".
(VOL.AT)