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Schulabmeldungen: Lehrer für Ende des Unterrichts zu Hause

Lehrer fordern das Ende von häuslichem Unterricht.
Lehrer fordern das Ende von häuslichem Unterricht. ©APA/ERWIN SCHERIAU (Symbolbild)
In Österreich war der häusliche Unterrich bis zur Coronapandemie ein absolutes Minderheitenprogramm. Das änderte sich durch die Krise. Lehrer fordern nun ein Ende des häuslichen Unterrichtes.
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Die Einführung von Fernunterricht, Test- und Maskenpflicht, die Schulabmeldungen haben sich aber während der Coronapandemie 2021 auf immerhin 7.500 verdreifacht. Das Bildungsressort hat mit Verschärfungen reagiert, die letzte Regeländerung war gerade in Begutachtung. Die Lehrergewerkschaft fordert in ihrer Stellungnahme das völlige Ende des Heimunterrichts.

Lehrer für Ende des Unterrichts zu Hause und der Schulabmeldungen

Eltern können ihre Kinder daheim unterrichten, weil in Österreich keine Schul-, sondern nur eine Unterrichtspflicht gilt. Kinder können außerdem Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht besuchen, die selbst keine Schulzeugnisse vergeben dürfen. Selbst am Höhepunkt 2021 war freilich nur rund ein Prozent der Schüler bis zur neunten Schulstufe zum Häuslichen Unterricht angemeldet, seither gab es einen deutlichen Rückgang. Zu Beginn dieses Schuljahr waren es nur noch rund 4.000. Bei einer Externistenprüfung muss am Ende des Schuljahres nachgewiesen werden, dass die Lernziele erreicht wurden. Die Bildungsdirektion kann den Häuslichen Unterricht außerdem dann untersagen, "wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die .... Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist".

Reaktion auf hohe Abmeldezahlen vom Schulunterricht

Als Reaktion auf die vergleichsweise hohen Abmeldezahlen hat das Bildungsministerium schon für das vorige Schuljahr die Regeln verschärft: Abmeldungen für das nächste Schuljahr müssen seither schon bis Beginn der Sommerferien angezeigt werden, nicht erst zum Ferienende. Um Prüfungstourismus in bekannt "leichte" Schulen zu verhindern, nehmen eigene Kommissionen die Externistenprüfungen ab. Zuletzt haben dabei deutlich mehr Schüler schlecht abgeschnitten bzw. sind gar nicht erst angetreten und mussten damit das Schuljahr wiederholen - und zwar an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht.

Novelle zur Regelung der Schulabmeldungen in Österreich

Mit der aktuellen Novelle, für die jüngst die Begutachtungsfrist geendet hat, werden diese Regelungen teils erneuert: Bei der Abmeldung ist nicht mehr nur die Person anzugeben ist, die das Kind (führend) unterrichtet, sondern auch der Unterrichtsort. Das dürfte eine Reaktion auf Berichte über illegale Privatschulen sein. Außerdem muss eine "Zusammenfassung des pädagogischen Konzepts für den Unterricht" vorgelegt werden. Teils haben dies die Bildungsdirektionen freilich - auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben - schon bisher verlangt.

Forderung nach pädagogischen Konzept

Diese Forderung nach einem pädagogischen Konzept hat nun die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft zum Anlass genommen, überhaupt die Umwandlung der Unterrichtspflicht in eine Schulpflicht zu verlangen, wie sie etwa in Deutschland gilt. Wenn man davon ausgehe, dass jeder Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte ohne jegliche pädagogisch-didaktische Ausbildung die in der Verfassung recht vage festgelegten Anforderungen an den Unterricht erfüllen könne, werde jegliche Diskussion um die Lehrerausbildung konterkariert, zeigen sich die Gewerkschafter verschnupft.

Kritik von Anti-Coronamaßnahmen-Partei MFG

Naturgemäß komplett konträr fällt die Stellungnahme der Anti-Coronamaßnahmen-Partei MFG aus: Sie sehen einen "Anschlag auf das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Häuslichen Unterricht". Da dieser das Kind in den Mittelpunkt stelle, brauche er per Definition kein pädagogisches Konzept mit Jahresplanung. Ob der Unterricht daheim jenem in Schulen mit Öffentlichkeitsrecht gleichwertig ist, werde außerdem ohnehin bei der Externistenprüfung kontrolliert. Es wäre daher auch zu prüfen, ob nicht schon das seit 2022 verpflichtende Reflexionsgespräch am Ende des ersten Semesters verfassungswidrig sei, so die MFG. Sie fordert eine völlige Gleichstellung von Kindern im Häuslichen Unterricht und jenen in der Schule. Ähnlich klingen viele der mehr als 700 Stellungnahmen, die Privatpersonen zum Gesetzesentwurf abgegeben haben.

Stärkerer Abgrenzungsbedarf zum Unterricht zu Hause

Stärkeren Abgrenzungsbedarf zum Unterrichten daheim sehen unterdessen die Schulen in freier Trägerschaft (u.a. Waldorf-, Montessorischulen). Der Dachverband European Forum for Freedom in Education (EFFE) plädiert dafür, die geplanten Änderungen nur auf den Häuslichen Unterricht zu beschränken und Alternativschulen gesondert zu regeln. Immerhin werde deren Betrieb, Lehrplan, Personal etc. ohnehin von den Bildungsdirektionen genehmigt und sie würden auch regelmäßig von deren Schulqualitätsmanagerinnen und -managern kontrolliert.

(APA/Red)

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