KV-Einigung im Hotel- und Gastgewerbe

Ab dem 1. Mai bekommen die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe im Durchschnitt 9,3 Prozent mehr Lohn und Gehalt.
KV-Einigung für Gewerkschaft erster Schritt zu 2.000 Euro Mindestlohn im Hotel- und Gastgewerbe
Der neue Brutto-Mindestlohn für Hilfskräfte beträgt 1.800 Euro und für Fachkräfte in den ersten beiden Berufsjahren 1.860 Euro. Die Lehrlingseinkommen liegen ab 1. Mai bei 925 Euro im ersten Lehrjahr, 1.035 Euro im zweiten, 1.215 Euro im dritten und 1.305 Euro im vierten Lehrjahr, teilten die Gewerkschaften GPA und vida Mittwochabend mit.
"Damit ist zumindest ein Reallohnzuwachs und ein erster notwendiger Schritt in Richtung 2.000 Euro Mindestlohn für die 230.000 Beschäftigten in der Branche gelungen", betonten Berend Tusch und Andreas Laaber, Kollektivvertrags-Chefverhandler der vida und GPA.
Arbeitnehmervertreter kritisieren geringes Entgegenkommen der Arbeitgeber bei KV-Verhandlungen
Trotz der Einigung auf den Kollektivvertrag (KV) 2023 sind die Arbeitnehmervertreter verstimmt. "An den Teuerungsausgleich von 400 Euro konnten sich die Arbeitgebervertreter in der dritten (KV-Verhandlungs-)Runde am Mittwoch nicht mehr erinnern", kritisierte Tusch "das alles andere als vertrauensfördernde Vorgehen des Verhandlungs-Gegenübers".
Der Arbeitsmarkt sei ein Markt mit Angebot und Nachfrage wie jeder andere - dementsprechend habe die Tourismusbranche sehr starken Aufholbedarf im Wettbewerb um Arbeitskräfte, so Tusch. "Ob die Zugeständnisse der Arbeitgeber reichen, um der stark gestiegenen Nachfrage an Arbeitskräften gerecht zu werden, bleibt fraglich", meinten Tusch und Laaber.
(APA/Red)