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Urteil wegen Umgehung von Corona-Grenzkontrollen

Ein 22-Jähriger ist wegen der Hilfe zur Umgehung einer Corona-Grenzkontrolle verurteilt worden.
Ein 22-Jähriger ist wegen der Hilfe zur Umgehung einer Corona-Grenzkontrolle verurteilt worden. ©APA/BARBARA GINDL (Archivbild)
Am Wiener Landesgericht ist am Montag ein 22-Jähriger verurteilt worden. Er hatte seinem Vater bei der Umgehung von Corona-Grenzkontrollen bei der Heimreise aus dem Urlaub geholfen.

Der 22-Jährige hatte es seinem Vater ermöglicht, im April 2021 über den Grenzübergang Kittsee aus Serbien einzureisen, ohne dass dieser sich entsprechend den damals geltenden Corona-Bestimmungen in Heimquarantäne begeben musste.

Für 150 Euro Umgehung von Corona-Grenzkontrollen ermöglicht

Dafür hatte er einem Bekannten, der an der Grenze als Soldat im Assistenzeinsatz tätig war, 150 Euro gezahlt. Im Gegenzug sorgte der Bekannte dafür, dass der Vater, der sich für die Reise ins Ausland weder registriert hatte noch einen gültigen negativen PCR-Test besaß, am Grenzübergang einfach durchgewunken wurde, ohne dass er auf die Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz vor einer Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 kontrolliert wurde. Er habe sich an den Bekannten gewandt, "weil ich von Freunden gehört hab', dass er das als Gefallen macht", schilderte der Angeklagte.

Vater hatte für Reise nach Serbien Krankenstand genommen

Der Vater habe sich damals wegen eines Hausverkaufs dringend nach Serbien begeben müssen. Die danach anschließende Quarantäne sei insofern nicht in Frage gekommen, als er als Einziger in der Familie gearbeitet habe. Wäre dem Arbeitgeber bekannt geworden, dass der Vater reisebedingt zu Hause bleiben musste, "wäre er fristlos entlassen worden", vermutete der 22-Jährige. Der Vater hatte sich für die Fahrt nach Serbien nämlich Krankenstand genommen, ohne wirklich unpässlich zu sein.

22-Jähriger wegen Umgehung von Corona-Grenzkontrollen zu bedingter Haftstrafe verurteilt

Das Wiener Landesgericht verurteilte den 22-Jährigen am Montag wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der bestechliche Grundwehrdiener hat mittlerweile abgerüstet. Er wird separat vor Gericht gestellt, Termin gibt es dafür noch keinen.

(APA/Red)

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