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6.363.489 wahlberechtigte Österreicher wählen einen neuen Bundespräsidenten

Exakt 6.363.489 Wahlberechtigte bei Bundespräsidentenwahl 2022.
Exakt 6.363.489 Wahlberechtigte bei Bundespräsidentenwahl 2022. ©APA/ROBERT JAEGER
6.363.489 Österreicher sind bei der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 wahlberechtigt und können entscheiden, ob Alexander Van der Bellen weitere sechs Jahre Bundespräsident bleiben soll - oder ob sie einen seiner sechs Mitbewerber bevorzugen.

Wahlberechtigt sind alle Österreicher und Österreicherinnen, die spätestens am 9. Oktober 16 Jahre alt werden. Das sind heuer etwas weniger als bei der Nationalratswahl 2019 und auch eine Spur weniger als bei der Hofburgwahl 2016.

Weniger Wahlberechtigte als bei NR-Wahl 2019

Um 0,52 Prozent bzw. 33.323 ist die Zahl der Wahlberechtigten gegenüber der Nationalratswahl 2019 zurückgegangen, geht aus den am Freitag vom Innenministerium veröffentlichten endgültigen Zahlen hervor. Im Vergleich mit der Bundespräsidentenwahl 2016 sind es um 19.018 bzw. 0,30 Prozent weniger.

Aber nicht alle Bundesländer haben einen Rückgang verzeichnet: Im Burgenland und in Niederösterreich gibt es (verglichen mit der NR-Wahl) um rund 0,1 Prozent mehr Wahlberechtigte, in Vorarlberg um 0,3 Prozent. Am stärksten gesunken sind die Zahlen in der Steiermark und in Wien, jeweils um rund ein Prozent.

Weniger Wahlberechtigte bei BP-Wahl in Wien

Das liegt nicht daran, dass die Einwohnerzahl zurückgeht, hat eine Auswertung von APA und OGM für die Bundeshauptstadt gezeigt. Sie ist nämlich gegenüber 2016 gestiegen. Aber: Immer mehr Wienerinnen und Wiener sind mangels Staatsbürgerschaft nicht stimmberechtigt. Rund ein Drittel der Bevölkerung im Wahlalter darf bei der Bundespräsidentenwahl nicht mitentscheiden, in einigen Stadtvierteln darf sogar die Mehrheit nicht wählen.

Nicht mehr zu erfahren ist, ob weiterhin der etwas größere Teil der Wahlberechtigten weiblich ist. Denn die Aufteilung nach "Frauen" und "Männern" wurde mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 gestrichen - damit auch Menschen, die sich keinem Geschlecht eindeutig zugehörig fühlen bzw. dieses nicht angeben wollen, weiter an Wahlen teilnehmen können. Die Tabelle des Innenministeriums bietet jetzt nur noch die regionale Aufschlüsselung (Länder, Gemeinden) und die Information, wie viele Wahlberechtigte einen Wohnsitz im Ausland haben.

(APA/Red)

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