Wirbel in der Bregenzer Rheinstraße: Bewohner fühlen sich im Stich gelassen

Der "Fall Rheinstraße 34 und 36" wird immer komplizierter. Es geht um viele Details, Vorwürfe und es steht Aussage gegen Aussage, was schlussendlich die Gerichte befassen wird. Nach dem VOL.AT-Interview mit Wohnbauselbsthilfe-Geschäftsführer Thomas Schöpf gehen die Wogen erneut hoch.
Großes Unverständnis
Mit zum Teil großem Unverständnis haben Bewohner der Rheinstraße 34 und 36 in Bregenz auf die Aussagen von Thomas Schöpf im VOL.AT-Interview reagiert. "Die Eigentümergemeinschaft hat für die Sanierung ein Bauleitungsbüro und eine Fachfirma beauftragt, die schlechte Arbeit geleistet haben", schilderte Schöpf seine Sicht der Dinge. Dem entgegnet eine Wohnungseigentümerin gegenüber VOL.AT: "In keiner Versammlung der Wohnungseigentümer wurde über das Bauleitungsbüro abgestimmt, nur über die Arbeiten. Die Firmen wurden nach einer Ausschreibung im Jahr 2018 ("Bestbieterprinzip", Anm. d. Red.) durch die Wohnbauselbsthilfe vorgeschlagen, empfohlen und ausgewählt. Wir haben auch nicht gewusst, dass dieses Bauleitungsbüro offensichtlich schon im Jahr 2017 mit einer Vorplanung beauftragt und tätig wurde. Dafür wurde am 3. November 2017 auch ein Honorar in Höhe von 4680 Euro überwiesen und unter Sanierung verbucht."


Massive Mängel festgestellt
Was bei den Wohnungseigentümern ebenfalls für Irritationen sorgt, ist, dass dem durch die Wohnbauselbsthilfe vorgeschlagenen und beauftragten Fensterbauer am 15. Juli 2019 noch rund 90.000 Euro überwiesen wurden, obwohl schon absehbar gewesen sei, dass die Sanierung eingestellt werden muss. Das war dann nur zehn Tage später, am 25. Juli 2019, auch der Fall. Ein zuerst privat beauftragter Statiker und anschließend auch ein von der Wohnbauselbsthilfe beauftragter Sachverständiger stellten massive "Mängel" fest. Trotzdem wurde auch dem Bauleitungsbüro am 23. August 2019 noch eine Honorarnote in Höhe von 8.400 Euro von der Wohnbauselbsthilfe überwiesen. Auch das können viele nicht nachvollziehen.

Wer kommt für den Schaden und die Kosten auf?
Für die betroffenen Mieter und Eigentümer stellt sich nun die Frage, wer jetzt für den entstandenen Schaden und die zusätzlich anfallenden Kosten aufkommen soll und muss? Auch das wird wohl ein Gericht beantworten müssen, denn die Wohnbauselbsthilfe sieht sich offensichtlich nicht (mehr) in der Verantwortung. Im August 2019 wollte ein Bewohner unter anderem wissen, wann die Handwerker die Arbeiten an den Balkonen wieder aufnehmen und wie es mit den Kosten für das Gerüst aussieht. Daraufhin antwortete der Leiter des Objektmanagements: "Es gab einige technische Details zum Abstimmen. Etwaige Mehrkosten werden jedoch nicht der EG (Eigentümergemeinschaft, Anm. d. Red) verrechnet." Im September 2019 wurde einem anderen Wohnungseigentümer schriftlich versichert. "Den Eigentümern wird aus der aktuellen Situation kein finanzieller Schaden entstehen." Die Schriftstücke liegen VOL.AT vor. Drei Jahre später steht das Baugerüst in der Rheinstraße 34 und 36 aber immer noch und die Sanierungsarbeiten wurden auch nicht wieder aufgenommen.

Bewohner fühlen sich im Stich gelassen
Die Bewohner und Eigentümer fühlen sich – trotz zahlreicher schriftlicher und mündlicher Lippenbekenntnisse – im Stich gelassen. Und jetzt hat die Wohnbauselbsthilfe auch noch angekündigt, dass sie die Hausverwaltung abgeben werde und sie sich aus dem Projekt – und der Verantwortung, wie ein Eigentümer gegenüber VOL.AT vermutet – zurückzieht. Im März 2021 bekräftigte Geschäftsführer Thomas Schöpf noch gegenüber VOL.AT: "Wir lassen die Eigentümer auf keinen Fall im Stich." (VOL.AT)