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Prozess um Tierquälerei in Niederösterreich

Vier Personen müssen sich wegen Tierquälerei vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten
Vier Personen müssen sich wegen Tierquälerei vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten ©APA/GEORG HOCHMUTH
Vier Personen müssen sich am 25. Juli am Landesgericht Korneuburg verantworten. Sie sollen über Monate hinweg Hunde unter unwürdigen Bedingungen gehalten und zudem illegal verkauft haben.
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Vorgeworfen wird den aus Serbien stammenden Personen - einer Frau und drei Männern - nach Angaben der Staatsanwaltschaft Tierquälerei und gewerbsmäßiger Betrug.

Hunde wurden unter schrecklichen Bedingungen gehalten

Der Fall wurde im Februar medial bekannt, nachdem die 31-jährige Beschuldigte festgenommen worden war. Wie Wolfgang Schuster-Kramer, der Sprecher des Landesgerichts Korneuburg, am Freitag auf APA-Anfrage mitteilte, war die 31-Jährige nach außen hin als Züchterin aufgetreten. Die drei Mitangeklagten sollen sie bei der Vermittlung und beim Verkauf der Vierbeiner unterstützt haben. In Summe gehe es um 16 Welpen, Rottweiler und Huskys, sowie ein Husky-Muttertier. Dieses ist laut Schuster-Kramer aufgrund von Verletzungen verendet.

Die Tatorte liegen laut Staatsanwaltschaft in Strasshof a. d. Nordbahn (Bezirk Gänserndorf) und Zemling, einer Katastralgemeinde von Hohenwarth-Mühlbach am Manhartsberg (Bezirk Hollabrunn). In Zemling waren früheren Polizeiangaben zufolge mehrere Tiere in einem alten Presshaus mit Kellerröhre unter schrecklichen Bedingungen gehalten worden. Ähnliche Zustände sollen auch im Wohnhaus der 31-Jährigen in Strasshof geherrscht haben, wo ebenfalls Vierbeiner eingesperrt waren.

Beschuldigte sollen sich auch AMS-Zahlungen erschlichen haben

Ziel dürfte stets die illegale Zucht von Hundewelpen bzw. deren Weiterverkauf gewesen sein. Die beiden Quartiere in Niederösterreich dürften dabei jeweils als Zwischenstationen genutzt worden sein. Vorgetäuscht worden sei beim Verkauf, das die Vierbeiner aus ordnungsgemäßer Zucht stammen würden, sagte Gerichtssprecher Schuster-Kramer. Die 31-Jährige und zwei weitere Beschuldigte sollen zudem fälschlicher Weise angegeben haben, über kein Eingekommen zu verfügen und sich so AMS-Zahlungen erschlichen haben.

(APA/Red)

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