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Volksbegehren gegen Corona-Maßnahmen können unterzeichnet werden

Zwei Anti-Corona-Volksbegehren können bis 27. Juni unterzeichnet werden.
Zwei Anti-Corona-Volksbegehren können bis 27. Juni unterzeichnet werden. ©APA/AFP/PAUL ZINKEN
Für gleich zwei Volksbegehren gegen die Corona-Maßnahmen startet am 20. Juni die Eintragungswoche. Eine Woche lang unterzeichnet werden können die Begehren "Keine Impfpflicht" und "Rücktritt Bundesregierung".

Am Montag startet die Eintragungswoche für zwei gegen Corona-Maßnahmen gerichtete Volksbegehren. Sowohl das Begehr "Keine Impfpflicht", getragen von den Wiener Rechtsanwälten Florian Höllwarth und Alexander Scheer - wie auch "Rücktritt Bundesregierung" der Oberösterreicher Elias Mühlbauer und Martin Kaser können vom 20. bis 27. Juni unterzeichnet werden.

Weitere Volksbegehren gegen Corona-Maßnahmen ab September

Weitere zwei Begehren liegen dann im September auf: "COVID-Maßnahmen abschaffen" (Bevollmächtigter Robert Marschall) und "Wiedergutmachung der COVID 19-Maßnahmen", eine Initiative des impfskeptischen Gynäkologen Christian Fiala. Zwischen 19. und 26. September können sich die Stimmberechtigten aber auch für ein anderes Thema engagieren - nämlich den Kampf gegen Rassismus. Noomi Anyanwu tritt dafür mit ihrem Begehren "Black Voices" ein.

(APA/Red)

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