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Unternehmen in Österreich durch Corona-Hilfen oftmals "überfördert"

Das Momentum Insitut ortet erneut eine Überförderung in der Coronakrise.
Das Momentum Insitut ortet erneut eine Überförderung in der Coronakrise. ©pixabay.com (Sujet)
Laut Momentum Institut dürften in Österreich zahlreiche Unternehmen durch zu viel ausbezahlte Corona-Hilfen "überfördert" worden sein. Mit einer Sondersteuer sollen die Gewinne wieder abgeschöpft werden.

Das großteils von Arbeiterkammer und Gewerkschaft finanzierte Momentum Institut ortet erneut eine "Überförderung" von Unternehmen in der Coronakrise.

Momentum hat bei 1.274 Unternehmen, die Staatshilfen erhielten, ausgewertet, ob diese 2020 einen Gewinn oder Verlust geschrieben haben und kommt zum Ergebnis, dass bei diesen Firmen 179 Mio. Euro zu viel geflossen seien. Im Mode- und Sporthandel errechnete Momentum hingegen eine Unterförderung von 58 Mio. Euro.

Momentum Institut fordert Sondersteuer für Überförderung

Das Momentum Institut forderte am Donnerstag ein weiteres Mal eine Sondersteuer, um diese Gewinne wieder abzuschöpfen. "Mittels einer Sondersteuer auf die Gewinne der Betriebe, die Corona-Hilfen 2020 und 2021 in Anspruch genommen haben, könnte sich die Bundesregierung jeden Euro der zu viel ausbezahlten Wirtschaftshilfen zurückholen", meinte Momentum-Ökonom Alexander Huber.

Im Gegensatz zur Schweiz sei es in Österreich verabsäumt worden, eine Rückforderungsklausel in die Hilfsleistungen einzubauen, sollte ein Unternehmen über einen längeren Betrachtungszeitraum wie etwa ein Geschäftsjahr trotz der Hilfen Gewinne schreiben, bemängelt Momentum. Mit einer Rückforderungsklausel würden die Wirtschaftshilfen zielgerichtet Verluste des Betriebs abdecken, nicht jedoch staatlich finanzierte Gewinne erzeugen. Im Nachhinein bleibe nur die Option einer Sonderabgabe.

Gewinn und Staatszuschuss gegenübergestellt

Momentum errechnet die Überförderung indem es Gewinn und Staatszuschuss gegenüber stellt. Hätte ein Unternehmen auch abzüglich der Zuschüsse einen Gewinn erzielt, werden die gesamten erhaltenen Hilfsgelder als Überförderung gewertet. Unternehmen, die in beiden Geschäftsjahren 2019 und 2020 einen Verlust verbuchten, diesen aber aufgrund von staatlichen Zuschüssen reduzieren konnten, werden von Momentum nicht als überfördert betrachtet.

Momentum merkt in den Erläuterungen zur Methodik an, dass die Auswertung verzerrt ist, ist da in der EU-Datenbank Hilfen erst ab 100.000 Euro erfasst sind und damit größere Unternehmen übergewichtet sind. Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit der Branchen seien daher nicht zulässig, weshalb auch keine Hochrechnung der Überförderungssumme erfolge. Ausgewertet wurden überdies nur Kapitalgesellschaften, keine Personengesellschaften.

Kurzarbeit nicht berücksichtigt

Auch die Zuordnung der Hilfszahlung zu einem Geschäftsjahr ist nicht einwandfrei möglich. Momentum geht aber davon aus, dass dieser Faktor zu einem Unterschätzen des Ausmaßes an Überförderung beiträgt.

Die Zuschüsse, die in die Analyse einflossen, sind die Fixkostenzuschüsse, sowie der Umsatzersatz für November und Dezember - allesamt aus dem ersten Coronajahr 2020. Nicht berücksichtigt ist das wichtigste Krisenhilfsinstrument Kurzarbeit, da Zahlen dazu nicht auf Unternehmensebene zugänglich sind. Von den insgesamt 42,9 Mrd. Euro an Coronahilfen machte die Kurzarbeit 9,6 Mrd. Euro aus - der mit Abstand größte Einzeltitel.

(APA/Red)

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