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Keine Verwaltungsstrafen nach "Licht ins Dunkel"-Gala

Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP,R.) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) im Rahmen eines Galaabends von "Licht ins Dunkel" am Mittwoch, 24. November 2021, im ORF-Zentrum in Wien.
Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP,R.) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) im Rahmen eines Galaabends von "Licht ins Dunkel" am Mittwoch, 24. November 2021, im ORF-Zentrum in Wien. ©APA/BKA/ANDY WENZEL
Im November wurde im ORF die "Licht ins Dunkel"-Gala abgehalten. Angesichts der damals geltenden Corona-Beschränkungen kritisierten viele das Event. Dieses soll jedoch keine Verwaltungsstrafen nach sie ziehen.
Regierung nach ORF-Gala angezeigt
Kritik an Schallenberg nach Licht ins Dunkel-Gala

Es habe sich um eine unaufschiebbare berufliche Zusammenkunft im Sinne der damals geltenden Covid-19-Notmaßnahmenverordnung gehandelt, teilte die Wiener Magistratsdirektion auf APA-Anfrage mit. Insgesamt beschäftigte sich die Behörde mit ca. 150 Anzeigen gegen sämtliche Teilnehmer.

Keine Verwaltungsstrafen nach "Licht ins Dunkel"-Gala

Es sei ein umfangreiches Ermittlungsverfahren zum gesamten Veranstaltungsablauf geführt worden. Dessen Ergebnis: "Mit Erfüllung des Präventionskonzepts, des 2G+-Nachweises (Anm.: geimpft oder genesen sowie aktuell getestet) und da es sich um eine unaufschiebbare berufliche Zusammenkunft im Sinne der 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung gehandelt hat, war die Anwesenheit der Teilnehmerinnen rechtlich zulässig und bestand auch keine Pflicht, eine Maske zu tragen", so die Magistratsdirektion. Wegen des Planungsumfangs und der technischen Anforderungen an die Produktion habe die ORF-Gala nicht in digitaler Form abgehalten werden können.

Bei Gala waren auch Politiker und Prominente anwesend

Bei der Gala im ORF waren zahlreiche Politikerinnen und Politiker wie auch Prominente anwesend, um Spenden für den guten Zweck zu sammeln. Kritisiert wurde, dass damit gegen die damals geltenden Ausgangsbeschränkungen verstoßen sowie kein Mindestabstand eingehalten worden sei. Die FPÖ erachtete die anwesenden Politikerinnen und Politiker etwa rücktrittsreif. Aber auch in mancher Zeitung und den sozialen Medien wurde die Veranstaltung kritisiert.

ORF betonte "Licht ins Dunkel"-Gala gelte nicht als Veranstaltung

Der ORF betonte damals, dass die "Licht ins Dunkel"-Gala wie alle ORF-Studiosendungen als eine TV-Produktion und nicht als Veranstaltung gelte und somit auch im Lockdown durchgeführt werden dürfe. Die Gäste seien keine Gäste im eigentlichen Sinn gewesen, sondern Mitwirkende an der Gala, die auch Spenden an den Telefonen entgegen nahmen. In dieser Funktion seien sie Teil der Produktion und somit ausgangsberechtigt gewesen.

(APA/Red)

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