Corona: Aussetzung der 3G-Regeln ist Trend an Unis

Die Wirtschaftsuniversität (WU) und die Uni Klagenfurt wollen in der Karwoche umstellen. Andere Universitäten dürften nach den Osterferien folgen. Die Maskenpflicht bleibt dagegen zumindest vorerst aufrecht.
Corona: Aussetzung der 3G-Regeln ist Trend an Unis
Als einzige Universität hat sich mit der Uni Wien gleich die größte Hochschule des Landes dazu entschlossen, schon mit Beginn des Sommersemesters Anfang März auf alle G-Regeln zu verzichten. Für den Besuch von Lehrveranstaltungen war also weder eine Impfung oder Genesung noch ein Testnachweis erforderlich. Zwei Wochen später folgte die TU Wien mit der Aufhebung der G-Kontrollen.
Wirtschaftuni Wien plant ab 9. April die Streichung der G-Kontrollen
Die WU plant nun ab 9. April die Streichung der G-Kontrollen, hieß es auf APA-Anfrage. Allerdings müsse diese Entscheidung noch durch die Gremien. Die Uni Klagenfurt verzichtet ab 11. April auf den Check des G-Status für den Zutritt in ihre Gebäude. An allen diesen Unis bleibt aber die FFP2-Maskenpflicht vorerst weiter aufrecht.
An anderen Unis fallen die G-Regeln nach den Osterferien
An anderen Unis dürften Änderungen der G-Regeln dann nach den Osterferien (an den meisten Hochschulen bis 25. April) anstehen - an einigen Einrichtungen sind die derzeitigen Regelungen bis Ostern befristet. So wird an der Uni Graz etwa morgen, Freitag, darüber beraten. Die Universitätenkonferenz (uniko) widmet sich am Montag ebenfalls dem Thema, auch an der Uni Innsbruck steht nächste Woche eine Sitzung dazu an. Hier soll es zumindest vorerst aber noch keine Änderung geben - das betrifft vor allem aber die Maskenpflicht, die man als einzige Maßnahme auch gut kontrollieren könne.
Hintergrund der Änderung ist Einschränkung der Coronatests
Hintergrund der Änderungen ist unter anderem die Einschränkung der Gratistests. Es sind zwar fast neun von zehn Uni-Studierenden gegen Corona geimpft. Ausländische Studierende sind allerdings zum Teil mit einem in Österreich nicht anerkannten Impfstoff immunisiert und deshalb auf das Testangebot angewiesen.
Hochschulen dürfen selbst über ihre Corona-Maßnahmen bestimmen
Die Hochschulen dürfen aufgrund einer eigenen Regelung selbst über ihre Covid-Schutzmaßnahmen bestimmen. Das betrifft neben den G-Bestimmungen etwa auch für die Maskenpflicht. Die FPÖ verlangt die Aufhebung sowohl der Sonderregelung als auch sämtlicher Beschränkungen.
(APA/Red)