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Impfpflicht-Strafen könnten zu Überlastung der Gerichte führen

Impfpflicht: Justiz droht laut OLG-Präsident Schröder Überlastung.
Impfpflicht: Justiz droht laut OLG-Präsident Schröder Überlastung. ©APA/BARBARA GINDL
Die Impfpflicht mit Strafen für Ungeimpfte könnte zu einer massiven Überlastung der Gerichte führen, schloss sich der Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck Klaus Schröder den Stellungnahmen der Landesverwaltungsgerichte an.
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Sollte die terminlich noch nicht festgelegte Phase 3 des Gesetzes in Kraft treten, "wird man wahrscheinlich an personelle Kapazitätsgrenzen stoßen, die man kaum bis gar nicht verkraften wird können", sagte er im APA-Interview.

"Endloser Rückstau" wegen Beschwerden gegen Strafbescheide erwartet

Es dürfte zu einem "endlosen Rückstau wegen der Beschwerden gegen die Strafbescheide" kommen, prognostizierte er. "Oder man muss personell ganz massiv aufrüsten. Verwaltungsrichter kann man sich aber nicht einfach aus dem Ärmel schütteln. Schon bei der Erlassung der Strafbescheide stößt man an die Kapazitätsgrenzen", sagte Schröder.

Die Landesverwaltungsgerichte hätten im Begutachtungsverfahren durchaus auf diese Probleme hingewiesen. Die politisch Verantwortlichen hätten dies aber scheinbar "nicht geglaubt oder sich darüber hinweggesetzt".

Finanzielle Situation der Justiz gebessert

Abseits dieser Problematik habe sich die finanzielle Situation der Justiz aber - seit dem Bericht des ehemaligen Justizministers Clemens Jabloner, wonach die Justiz einen stillen Tod sterbe - deutlich gebessert. Jabloners Appell habe "aufgerüttelt", meinte der OLG-Präsident. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sei es gelungen, für die Budgets 2021 und 2022 die Mittel zu erhöhen. Zudem seien die Möglichkeiten für zusätzliche Planstellenbesetzungen verbessert worden, berichtete er. Auch die Kürzungen der Mittel für die "unverzichtbare Aus- und Fortbildung aller Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter" konnten wieder aufgehoben werden.

Eine Herausforderung sah Schröder jedoch bei der Umstellung der Justiz auf einen vollelektronischen Betrieb. Der Umstellungsprozess auf "Justiz 3.0" in allen Verfahrensarten laufe bis mindestens 2025. Probleme habe der OLG-Chef, der für Tirol und Vorarlberg zuständig ist, bei der Rekrutierung von IT-Mitarbeitern. "Der Markt gibt ganz wenig her", sagte er. Das Ministerium habe mittlerweile die Entlohnungsmöglichkeiten für diese Mitarbeiter verbessert, dennoch kommen teilweise Bewerber mit "völlig überzogenen Gehaltsvorstellungen".

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(APA/Red)

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