Hier gibt's in Vorarlberg eine Mietwohnung nur mit einem Impfnachweis

Eine Wohnungsanzeige heizt die Debatte um die Diskriminierung von ungeimpften Personen weiter an.
Angeboten wird eine Dreizimmerwohnung im Bezirk Bludenz. Neben Kaution und Beschäftigungsnachweis wird auch ein Impfnachweis verlangt.
Vermieterin: "Nichts dabei gedacht"
"Alle reagieren so sensibel auf das Thema. Ich habe mir nichts dabei gedacht", so die Vermieterin auf VOL.AT-Anfrage. Der Impfnachweis sei ihr persönlich nicht so wichtig: Auch Ungeimpfte und Personen mit Impfbefreiung könnten ihre Wohnung selbstverständlich mieten. "Das muss jeder selber wissen. Seine Gesundheit ist jedem selber wichtig", meint sie.

Inserat rechtlich unbedenklich
Laut Gesetz darf bei der Wahl des Mieters nicht diskriminierend vorgegangen werden. "Das Gleichbehandlungsgesetz regelt jene Gründe abschließend, aufgrund derer eine Diskriminierung unzulässig bzw. allenfalls strafbar wäre", verdeutlicht Thomas Moringer von der Rechtsberatung der Vorarlberger Eigentümervereinigung. Einen Ungeimpften als Mieter abzulehnen, fällt hier aber nicht darunter. "Impfungen werden vom Gleichbehandlungsgesetz nicht genannt", erklärt Moringer auf VOL.AT-Anfrage. In Bezug auf den geforderten Impfnachweis sei das betreffende Inserat seines Erachtens somit als rechtlich unbedenklich einzustufen, so der Rechtsberater.

Mietervereinigung: "Natürlich
kann man es verlangen"
"Natürlich kann man es verlangen", erklärt Annette Fritsch von der Mietervereinigung Vorarlberg gegenüber VOL.AT. "Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter sich im privaten Bereich seine Mieter aussuchen kann." So könne er etwa nur an Nichtraucher oder Kinderlose vermieten. Die Gründe der Diskriminierung seien im Gesetz ausdrücklich genannt. Beim Impfnachweis greife der Diskriminierungs-Paragraf nicht.

"Eine Art der Diskriminierung"
"Das ist leider so", meint sie auf VOL.AT-Anfrage. "Es ist nicht in unserem Sinne. Es ist eine Art der Diskriminierung." Der Vermieter darf also grundsätzlich jede Frage stellen - auch die nach dem Impfnachweis. Antworten muss der potenzielle Mieter darauf nicht. "Wenn es mehrere Anwärter gibt und einer den Nachweis nicht erbringen will, nimmt er der n nächsten", meint Fritsch. Für eine Änderung müsste der Sachverhalt ausjudiziert werden.
(VOL.AT)