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Städtebund will Kostenersatz für Impfpflicht-Aufwand

Der Städtebund will einen Kostenersatz für den zu erwartenden Aufwand rund um die Impfpflicht.
Der Städtebund will einen Kostenersatz für den zu erwartenden Aufwand rund um die Impfpflicht. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Der Städtebund richtet eine Forderung an den Bund. Er will einen Kostenersatz für den zu erwartenden Aufwand rund um die Impfpflicht.
Städtebund will 1 Mrd. mehr

Der Verwaltungsaufwand werde in allen Statutarstädten als "enorm" eingeschätzt, erklärte der Städtebund am Mittwoch nach der am Vortag abgehaltenen Sitzung seines Fachausschusses für Verwaltungsorganisation. Die Kostentragung sei nach wie vor offen, die Städte (und Länder) seien "zum wiederholtem Male mit unvorhergesehenen hohen finanziellen Aufwendungen" konfrontiert.

Impfpflichtgesetz-Vollzug: Entschließungsantrag im NR

In einer Aussendung verwies der Städtebund auf den am 20. Jänner im Nationalrat gefassten (unverbindlichen, Anm.) Entschließungsantrag betreffend den Vollzug des Impfpflichtgesetzes. Damit habe der Nationalrat die Bundesregierung aufgefordert, "den Ländern, Gemeinden sowie Verwaltungsgerichten [...] ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um den zu erwartenden Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung des COVID-19 Impfpflichtgesetztes bewältigen und insbesondere die notwendigen Personalressourcen sicherstellen zu können." Die Regierung sei aufgefordert, diese Entschließung "so rasch wie möglich umzusetzen und den genannten Behörden die finanziellen Aufwendungen vollständig zu ersetzen", erklärte der Städtebund am Mittwoch.

Bedauerlich sei auch, dass das (bereits im Begutachtungsverfahren vom Städtebundes geäußerte) Ersuchen, Amtsärzte "aufgrund der äußerst prekären Personalsituation", nicht noch mit zusätzlichen zeitlich intensiven Aufgaben zu betrauen, keine Berücksichtigung gefunden habe. Im Gegenteil sei der Kreis der Ärzte, die zur Eintragung von Ausnahmen von der Impfpflicht berechtigt sind, im Vergleich zum Entwurf noch weiter eingeschränkt worden. "Eine kritische Überlastung des amtsärztlichen Dienstes kann vielerorts nicht ausgeschlossen werden", warnte der Städtebund.

Verordnung zu Impfpflichtgesetz

Kritik gab es auch daran, dass die entsprechende Verordnung zum Impfpflichtgesetz, in der Detail-Fragen des Vollzugs geregelt werden sollen, noch nicht veröffentlicht wurde. In den betroffenen Städten und Bezirksverwaltungsbehörden müssten aber bereits jetzt organisatorische Vorbereitungen getroffen werden, "um eine einigermaßen rasche Abarbeitung zu gewährleisten", so der Städtebund. "So werden trotz rechtlicher Unklarheiten die mit Verwaltungsstrafen befassten Abteilungen personell aufgestockt, Schulungen werden vorbereitet, notwendige zusätzliche Räumlichkeiten organisiert", hieß es in der Aussendung.

Auch verwies der Städtebund darauf, dass es sich oft schwierig gestalte, geeignetes Personal zu finden. Denn bei potenziellen Bewerbern bestehe "vielfach die Sorge", durch die Tätigkeit im Rahmen der Vollziehung des Impfpflichtgesetzes "Drohungen und Anfeindungen" von Impfgegnern und Corona-Leugnern ausgesetzt zu sein.

(APA/Red)

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