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Psychiatrisches Gutachten im Fall Josef F. wird erstellt

Es soll entschieden werden ob der im Inzestfall von Amstetten verurteilte Josef F. vom Maßnahmenvollzug in den "Normalvollzug" verlegt werden kann.
Es soll entschieden werden ob der im Inzestfall von Amstetten verurteilte Josef F. vom Maßnahmenvollzug in den "Normalvollzug" verlegt werden kann. ©ROBERT JAEGER/POOL/AFP
Im Hinblick auf die Frage, ob der wegen dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte und in den Maßnahmenvollzug eingewiesene Josef F. in den "Normalvollzug" verlegt wird, wird ein psychiatrisches Gutachten erstellt.
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Eine ursprüngliche Entscheidung durch das Landesgericht Krems wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Wien aufgehoben. Nun gab das Landesgericht die neuerliche Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens in Auftrag.

Psychiatrisches Gutachten im Fall Josef F. wird erstellt

Josef F. - er hat inzwischen seinen Namen geändert - wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verdonnert und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Diese Kontrolle, ob die Voraussetzungen des Paragrafen 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch weiter gegeben sind, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Laut Gutachten gehe vom 86-Jährigen keine Gefahr mehr aus

Nach Ansicht des Vollzugsgerichts, die auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens beruht, geht von dem 86-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr aus. Daher erging Ende September ein Beschluss auf Entlassung von Josef F. aus der Maßnahme und Verlegung in den "Normalvollzug", wo er weiter seine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen soll.

Oberlandesgericht fand Begründung "zu wenig umfangreich"

Die Staatsanwaltschaft Krems erhob Rechtsmittel, die Causa wanderte daraufhin zum OLG. Dort wurde die Entscheidung des Landesgerichts laut einem Sprecher aufgehoben, die Akten wurden am 11. November nach Krems rückgemittelt. Das OLG habe die Begründung als "zu wenig umfangreich empfunden" und angeordnet, dass der ursprüngliche Strafakt nochmals beigeschafft werden soll, damit eine "breitere Auseinandersetzung" mit der Entwicklung von Josef F. angestellt werden könne, sagte ein Sprecher des OLG zur APA.

Landesgericht Krems gab Auftrag zu psychiatrischem Gutachten

Vom Landesgericht Krems wurde nunmehr ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, wie Sprecher Ferdinand Schuster bestätigte. "Der Akt wurde am 30. November dem Sachverständigen aus dem Bereich Neurologie/Psychiatrie übermittelt, mit einem Einlangen eines Gutachtens wird mit Ende Jänner gerechnet", wurde auf Anfrage in einer schriftlichen Stellungnahme mitgeteilt. Über die neuen Erkenntnisse in der Causa hatte am Montag zuerst der "Kurier" online berichtet.

Josef F. bleibt währenddessen in der aktuellen Unterbringung

Bis zu einer rechtskräftigten Entscheidung bleibt Josef F. in der aktuellen Unterbringungssituation. Bereits im Oktober wurde seitens des Justizministeriums betont, dass der Betroffene auch in Haft bleibe, wenn der Beschluss rechtskräftig werden sollte. "Es würde sich lediglich die Vollzugsgestaltung ändern", betonte eine Sprecherin.

Josef F. könnte rechtlich gesehen ab 2023 aus der Haft entlassen werden

Zu lebenslanger Haft Verurteilte können frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren um ihre bedingte Entlassung ansuchen. Im Fall von Josef F. wäre das 2023 der Fall, er wäre dann 88 Jahre alt. Dass sich Richter finden, die ihn angesichts der von ihm begangenen Verbrechen auf freien Fuß setzen, darf allerdings bezweifelt werden.

(APA/Red)

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