Knapp 15 Mio. Euro an fälschlichen Corona-Hilfen zurückgezahlt

Im Schnitt betrug eine Förderkorrektur 13.000 Euro. Die Möglichkeit für Korrekturen eines Antrags auf Covid-19-Förderungen auf der Webseite der Coronafinanzierungsagentur Cofag besteht seit 1. August. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) appelliert an die Betriebe, korrekt vorzugehen, auch um Strafen zu vermeiden.
Korrekturmöglichkeit soll Strafen für Unternehmen abwenden
"Seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir auf unbürokratische und schnelle Hilfsmaßnahmen gesetzt, um Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Dabei wollten wir so kulant wie möglich, aber auch so streng wie nötig vorgehen. Aus diesem Grund haben Betriebe die Möglichkeit, fälschlicherweise erhaltene Wirtschaftshilfen zurückzuzahlen. Ich kann nur an alle Betroffenen appellieren, rechtzeitig die Korrekturmöglichkeit zu nutzen und damit harte Strafen abzuwenden", so Brunner.
Das am meisten betroffene Förderinstrument für Korrekturmeldungen ist der Umsatzersatz mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Mio. Euro, gefolgt vom Ausfallsbonus mit 3,9 Mio. Euro und den Fixkostenzuschüssen mit knapp 3 Mio. Euro. Rund 60 Prozent der Korrekturmeldungen betreffen die Höhe des Zuschusses, 40 Prozent werden wegen fehlender Antragsberechtigung zurückgemeldet.
(APA/Red)