Wie der Nikolaus trotz Lockdown zu den Kindern kommen kann

Auch in diesem Jahr stand der Nikolausbesuch auf der Kippe. Jetzt steht fest: St. Nikolaus darf zu den Kindern kommen. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation darf er allerdings nicht in die Häuser bzw. Wonungen. Der Nikolaus darf zudem nur einen Haushalt auf einmal besuchen. Auch Besuche in Schulklassen dürften dieses Jahr ausfallen - ähnlich wie im letzten Jahr.
Nikolobesuch im Lockdown
So könnte ein Besuch des Nikolos im Lockdown aussehen: St. Nikolaus klingelt an der Tür eines Haushaltes. Die Kinder kommen mit ihren Eltern heraus ins Freie. Dann kann der Besuch fast wie gewohnt ablaufen. "Es müssen natürlich die zwei Meter Abstand gegeben sein", informiert die Katholische Jugend und Jungschar auf VOL.AT-Anfrage. Und: "Der Nikolaus gibt den Kindern nicht das Buch oder den Stab zum Halten."

Auch das "Klososäckle" kommt nicht zu kurz: Wenn bei der Übergabe der Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Das Geschenk kann aber auch von den Eltern übergeben werden. Es sei empfehlenswert, dass sich die Famlie vor dem Besuch des Nikolo testet, so die Katholische Jugend und Jungschar: "Ansonsten fällt das ganze unter einen liturgischen Dienst. Für den Nikolaus ist es Arbeitszeit, für ihn gilt die 3G-Regel." Der Nikolo sollte sein eigenes Gewand inklusive Bart verwenden - es darf nicht weitergegeben werden.
Auch Videoanruf möglich
Heuer gab es bereits viele Anfragen bei der Diözese und den Pfarren. Viele Vorarlberger sind verunsichert, was machbar ist. Je nach Pfarre und Gemeinde ist die Nikoloaktion unterschiedlich organisiert. Einige haben von Anfang an ein Ersatzprogramm geplant. In vielen Gemeinden findet der Besuch allerdings statt - soweit es die aktuellen Bestimmungen zulassen. Es gibt viele Möglichkeiten im Lockdown: Mancherorts bekommen die Kinder einen Brief vom Nikolo. Manche machen Videos oder St. Nikolaus oder er kommt per Whatsapp- oder Zoom-Videoanruf zu den Kindern. Informationen zu den jeweiligen Aktionen gibt es bei den Gemeinden.
(VOL.AT)