Zertifizierung von Nord Stream 2 vorerst ausgesetzt

Das teilte der Regulierer am Dienstag mit. Ohne die Zertifizierung ist der Gastransport durch die fertiggestellte Ostsee-Pipeline in den deutschen Binnenmarkt nicht zulässig. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Der heimische Öl-, Gas- und Chemiekonzern OMV ist an der Finanzierung des Projekts beteiligt.
Frist läuft im Jänner ab
Zunächst müsse die Betreiberfirma nach deutschem Recht organisiert werden, teilte die Behörde am Dienstag mit. Laut EU-Gasrichtlinie müssen Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases ausreichend getrennt sein. Die Nord Stream 2 AG mit Sitz im Kanton Zug wolle nun eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung gründen. Diese soll Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben.
Das Zertifizierungsverfahren bleibe so lange ausgesetzt, bis die Übertragung von Vermögenswerten auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen und die Bundesnetzagentur in der Lage sei, die neu vorgelegten Unterlagen der Tochtergesellschaft zu prüfen. Die Behörde könne dann ihre Prüfung fortsetzen. Eine Frist für das Verfahren läuft im Jänner ab.
Überprüfung durch EU-Kommission
Selbst wenn die Bundesnetzagentur grünes Licht gibt, ist anschließend eine Überprüfung durch die Europäische Kommission vorgesehen. Diese könnte sich bis zu vier Monate dafür Zeit lassen. Danach hätte wiederum die Bundesnetzagentur zwei Monate Zeit für eine mögliche endgültige Zertifizierung.
Die rund 1.200 Kilometer lange Doppelröhre der Nord Stream 2 AG ist fertiggestellt, aber noch nicht in Betrieb. Sie soll Gas von Russland nach Deutschland und in weitere Länder transportieren.
(APA/Reuters/dpa/awp/sda)