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Irreführung bei "Vanille-Drink" ohne Vanille: VKI erfolgreich mit Klage

Irreführung bei Vanille-Drink: Die Getränkeverpackung suggerierte entgegen der Zutatenliste Vanille als Inhaltsstoff
Irreführung bei Vanille-Drink: Die Getränkeverpackung suggerierte entgegen der Zutatenliste Vanille als Inhaltsstoff ©Pixabay (Sujet)
Wenn das Verpackungsdesign Vanille suggiert, der "Vanille-Drink" aber nichts dergleichen enthält: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war mit einer Klage gegen einen Getränkehersteller erfolgreich.
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Auf der Verpackung naturgetreu Vanilleblüten abgebildet, das Wort "pflanzlich" hervorgehoben: "Tatsächlich enthielt das Getränk 'Happy Doya Drink Vanille' aber weder Vanillebestandteile noch natürliches Vanillearoma", berichtete der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

VKI-Klage, weil "Vanille-Drink" nicht die Zutat Vanille enthielt

Deshalb hat dieser im Auftrag des Sozialministeriums die Mona Naturprodukte GmbH geklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte laut VKI das Vorliegen einer irreführenden Geschäftspraktik.

Das Urteil ist demnach rechtskräftig. Die Etikettierung eines Lebensmittels darf durch das Aussehen, die Bezeichnung oder die Darstellung einer bestimmten Zutat nicht den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass diese Zutat im Lebensmittel vorhanden sei, selbst wenn sich ihr Fehlen aus dem Zutatenverzeichnis ergibt, informierte der VKI. Das besagte Produkt beinhalte nicht jene Inhaltsstoffe, mit denen der Verpackungsgestaltung zufolge rechnen dürfe. Das Zutatenverzeichnis kläre nicht darüber auf, um welche es sich bei den dort nicht näher bezeichneten "Aromen" tatsächlich handelt.

Rechtskräftiges Urteil wegen Diskrepanz bei Optik und Inhalt

"Das Oberlandesgericht Wien setzt sich in diesem rechtskräftigen Urteil ausführlich mit der Diskrepanz einer Produktgestaltung und den tatsächlichen Inhaltsstoffen auseinander. Ein Zutatenverzeichnis allein schließt eine mögliche Irreführungseignung einer Verpackung oder Bezeichnung nicht aus, zumal viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht die Zutatenliste jedes einzelnen Produkts genau studieren", kommentierte Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klage im VKI das Urteil.

Das Urteil im Volltext finden Sie auf www.verbraucherrecht.at

(APA/Red)

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