ELGA Ombudsstelle erklärt: So funktioniert der digitale Covid-19-Impfnachweis

Die 3G - getestet, genesen oder geimpft - gelten als Eintrittsschlüssel für Gastronomie, Hotellerie und Dienstleistungen. Wer bereits eine Covid-Impfung erhalten hat, kann den gelben Impfpass oder das Impfkärtchen vorzeigen. Aber auch ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass gilt als Impfnachweis. "Den kann man bei uns machen mittlerweile aber auch einfach bei Apotheken mittels E-Card-stecken - also ganz niederschwellig", erklärt Corinna Kuhn von der ELGA-Ombudsstelle für Vorarlberg in Feldkirch.

Digital oder als Ausdruck
Der digitale Impfpass kann zudem ganz bequem von zu Hause aus über das ELGA-Portal aufgerufen werden. "Mittels Handysignatur kann man auch selbst in das ELGA-Portal einsteigen", meint Kuhn im VOL.AT-Gespräch. Alternativ dazu kann man sich auch über die Bürgerkarte einloggen. Das Ganze funktioniert auch am Smartphone: "Dann kann man sich das auch als PDF auf das Handy herunterladen." In Ombudsstellen oder Apotheken gibt es den Impfass hingegen nur als Ausdruck.
Nachweis einfach vorzeigen
Der e-Impfpass - egal ob als Ausdruck oder digital am Handy - kann ganz unkompliziert genutzt werden. "Der wird eben genau gleich vorgezeigt, wie vorher das Testergebnis oder eben wie der gelbe Impfpass", gibt Kuhn gegenüber VOL.AT zu verstehen. Hierzu müsse auch nichts Zusätzliches eingerichtet werden, erklärt sie: Jeder, der in Österreich sozialversichert ist, hat einen solchen e-Impfpass, der nur noch abgerufen werden muss.
Grüner Pass als einheitliche Lösung
Der Grüne Pass soll bald umgesetzt werden und einen einfachen, sicheren und überprüfbaren Nachweis der 3Gs bringen. "Es wird sicher angenehm, wenn es dann einfach eine einheitliche Lösung gibt und vor allem, wenn es eine europäische Lösung gibt und das dann international einfach auch eine Gültigkeit hat", meint die Mitarbeiterin der Ombudsstelle hierzu. Derzeit gebe es etwa noch viele Anfragen zur Gültigkeit des e-Impfpasses bei Reisen, das soll mit dem Grünen Pass wegfallen. Dann müsse man sich auch nicht mehr über die genauen Bestimmungen anderer Länder informieren.
(VOL.AT)