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Testpflicht im Handel vorerst auf vier Tage befristet

Nach Ostern braucht man einen negativen Corona-Test für den Besuch des Handels.
Nach Ostern braucht man einen negativen Corona-Test für den Besuch des Handels. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Vorerst nur von 7. bis 10. April wird es eine Testpflicht im Handel geben. Danach wird evaluiert, ob die Maßnahme weiter ausgedehnt werden soll.
"Ultimative Bestrafung"
Handel über Testpflicht enttäuscht

Die am Mittwoch angekündigte Testpflicht für den Besuch des Handels (abseits der Grundversorger) im Rahmen des Ost-Lockdowns ist - vorerst - nur von 7. bis 10. April vorgesehen. Nach dieser "ersten Phase" folgt eine Evaluierung mit Potenzial auf Ausdehnung, bestätigte man am Donnerstag auf APA-Anfrage im Gesundheitsministerium.

Testpflicht im Handel ab 7. April, vorerst befristet

Die Testpflicht ist eine der am Mittwoch nach dreitägigem zähen Ringen vorgestellten Maßnahmen, die aufgrund der besonders dramatischen Lage an den Intensivstationen und der starken Neuinfektionszahlen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland verhängt wurden.

Nach der "Osterruhe", die für 1. bis 6. April einen "harten" Lockdown in der Ostregion vorsieht, inklusive Schließung des nicht lebensnotwendigen Handels, dürfen dann ab 7. April alle Geschäfte wieder aufsperren, sofern es die Lage dann zulässt.

Einkauf bei Grundversorgern weiter ohne Test möglich

Abgesehen von den aus den vorangegangenen harten Lockdowns bekannten Grundversorgern (Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, Postfilialen, etc.) benötigt man ab 7. April für den Einkauf einen negativen Corona-Test. Die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahme wird noch per Verordnung festgelegt. Der Besuch der Grundversorger kann jedenfalls ohne Test erfolgen.

(APA/Red)

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