Heizkostenzuschuss der Stadt Bludenz

Der Heizkostenzuschuss ist für viele Haushalte mit einem geringeren Einkommen eine wichtige finanzielle Unterstützung. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über die Sozialabteilung der Stadt Bludenz. Die Antragsteller müssen dazu das monatliche Haushalts-Nettoeinkommen mittels Gehaltszettel, Pensionsbescheid, Kinderbetreuungsgeld oder Gerichtsbescheid über Alimente nachweisen. Der bewilligte Heizkostenzuschuss wird dieses Mal direkt auf das Konto überwiesen, und nicht wie die Jahre zuvor bar ausgezahlt. Daher sollte zur Antragstellung auch die Bankomatkarte ins Rathaus mitgebracht werden.
Der Heizkostenzuschuss kann von Montag, 12. Oktober 2020, bis Freitag, 19. Februar 2021, beantragt werden. Die Sozialabteilung (Rathaus, 2. Stock) hat dafür von Montag bis Donnerstag 8 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 11.30 Uhr geöffnet. Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation wird empfohlen, größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Daher sollten nach Möglichkeit, die Antragstellungen für den Heizkostenzuschuss nicht alle in den ersten Tagen erfolgen. "Wir wissen, dass diese Sozialleistung für viele Menschen eine wichtige finanzielle Unterstützung bedeutet, auf die sie nur ungern lang verzichten möchten. Aber zu ihrem eigenen Wohl und dem ihrer Mitmenschen müssen wir in diesem Jahr um ein wenig mehr Geduld bitten. Es ist wichtig, dass nicht alle Antragsteller auf einmal zu uns ins Rathaus kommen. Ansonsten sind wir aufgrund der derzeitigen Situation leider auch gezwungen, Personen wenn nötig wieder zu verschicken, um so größere Menschenansammlungen zu vermeiden", appeliert Melissa Konzett, Leiterin des Bereichs "Gesundheit und Soziales" der Stadt Bludenz.
Fact Box
Mit folgenden Unterlagen ist das Haushalts-Nettoeinkommen nachzuweisen:
Lohn/Gehalt (letzten 3 Lohnzettel)
Lehrlingsentschädigung (letzten 3 Lohnzettel)
Pension (Bescheid – auch von ausländischen Pensionen)
Leistungen aus AMS oder Krankenversicherung (Bescheid)
Wohnbeihilfe (Bescheid)
Unterhalt/Alimente (Gerichtsbescheid)
Kinderbetreuungsgeld GKK (Karenzgeld)
Einkommen durch Vermietung oder Verpachtung (Mietvertrag)
Zivildienstentschädigung und Grundwehrdienerentgelt (Bescheid)