Wiener Linien: Öffi-Fahrgäste müssen weiterhin Mund-Nasen-Schutz tragen

Seit Anfang Mai ist eine Verordnung der Bundesregierung in Kraft, derzufolge beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Auch nach den Lockerungen, die für Supermärkte und andere öffentliche Orte am 15. Juni in Kraft treten, bleibt die Maskenpflicht in den Öffis aufrecht.
Öffi-Fahrgäste müssen Mund-Nasen-Schutz tragen
Für Öffi-Fahrgäste bedeutet das: Sie müssen in den Fahrzeugen und im gesamten Bereich der U-Bahn-Stationen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen können.
Die Maskenpflicht ist auch in den Beförderungsbedingungen der Wiener Linien verankert. Das bedeutet, dass die Wiener Linien Personen, die sich nicht daran halten, die Beförderung verweigern können.
Mitarbeiter weisen auf Regelungen hin
Die Wiener Linien informieren über die Maskenpflicht mittels Durchsagen, Piktogrammen, sowie auf Website und allen Social-Media-Kanälen. Die Service- und Sicherheitsmitarbeiter, die im Öffi-Netz unterwegs sind, weisen die Fahrgäste auf die Regelung hin.
"Wir bitten unsere Fahrgäste weiterhin einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Denn so schützt man sich selbst und andere am besten. Gemeinsam schaffen wir es als größte und klimafreundlichste Fahrgemeinschaft Wiens, dass die Infektionskurve weiterhin abflacht", sagt Geschäftsführer Günter Steinbauer.
(Red)