von Christiane Eckert/VOL.AT
Immer knapp bei Kasse, Schulden und bereits eine Vorstrafe. Das hinderte die 14-jährige Bregenzerin nicht, einen neuen Plan auszuhecken. Die Schülerin machte mit ihren drei Freunden aus, dass diese ihr gegen den Fuß traten, was diese auch taten.
Der gewünschte Erfolg – Verletzung – trat ein. Die Wachstumsfuge des Knöchels war verletzt, das Mädchen bekam einen Gips.
Als Verursacherin dieser schweren Körperverletzung schob man eine Unschuldige vor. Und zwar die 40-jährige Mutter eines Kumpels.
Auch Sohn dabei
Der 13-jährige Sohn der Verleumdeten machte bei der Sache ebenso mit wie die 14-jährige Freundin und der 11-jährige Schulkollege. Die Frau nahm sich einen Anwalt, was rund 600 Euro ausmachte. Bald stellte sich heraus, dass alles erfunden und gelogen war.
Klamme Teenagerin muss nun selber Geld zahlen
Die mittlerweile 15-Jährige wurde nun zu 400 Euro Strafe, die Hälfte davon bedingt, verurteilt.
Die 600 Euro Unkosten muss das Opfer der Verleumdung auf dem Zivilrechtsweg einklagen, ob sie es tatsächlich erhält, ist offen. Das Strafurteil ist nicht rechtskräftig.