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Banker dürfen Video-Identifizierung von Kunden von daheim erledigen

Bis 30. September gilt die Sonderregelung im Onlinebanking.
Bis 30. September gilt die Sonderregelung im Onlinebanking. ©APA/BARBARA GINDL
Das Banking via Video und speziell die Video-Legitimierung ist in der Corona-Krisenzeit auch dann machbar, wenn nicht nur der Kunde, sondern auch sein Gegenüber von daheim aus arbeiten.

Die Video-Identifikation von Kunden wie beispielsweise bei der Eröffnung eines Kontos, darf von Bankberatern auch aus deren Homeoffice durchgeführt werden. Sie müssen dafür nicht in der Bank sitzen. Die Kunden müssen das aber wissen.

Online-Identifizierung von Kunden möglich

Aus Banken, aber auch von Drittanbietern solcher Video-Identifizierungen, hatte es dazu zuletzt offene Fragen gegeben, beispielsweise was die erforderlichen Räumlichkeiten anlangt. Eine rechtliche Klarstellung dazu ist durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) jetzt erfolgt, teilte die Aufsicht der APA mit.

Am Dienstag (21. April) wurde im Bundesgesetzblatt eine entsprechende Novelle der Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV) der FMA kundgemacht. In der Richtlinie sind - zwecks Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Anforderungen an die videogestützte Online-Identifizierung von Kunden festgelegt - was von den Bankbeschäftigten üblicherweise in der Bank passiert. Um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, sieht die Novelle nun vor, dass Kunden-Identifizierungen bis 30. September 2020 auch durch im Homeoffice tätige Mitarbeiter von Banken (beziehungsweise von dessen technischen Dienstleistern/Video-ID-Providern) durchgeführt werden können - sofern dabei adäquate Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Die Novelle ist gestern Mittwoch in Kraft getreten.

Identifikation darf in abgetrennten, geschlossenen Raum stattfinden

Abweichend von den in Normalzeiten geltenden Vorschriften dürfen Bankmitarbeiter im Homeoffice demnach die Online-Identifikation an ihrem Wohnsitz in einem abgetrennten, geschlossenen Raum erledigen. Dabei ist sicherzustellen, dass sich der Mitarbeiter während der gesamten Dauer der Online-Identifikation alleine und ungestört in dem Raum aufhält.

Bankberater, die im Homeoffice Video-Identifikationen durchführen, müssen ihre (potentiellen) Kunden aber vorher auf diesen Umstand hinweisen. Außerdem müssen Kunden über allfällige alternative Identifikationsmöglichkeiten aufgeklärt werden.

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(APA/Red)

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