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Facebook muss Hasspostings weltweit löschen

EuGH-Urteil: Facebook kann zum Löschen von Hasspostings gezwungen werden.
EuGH-Urteil: Facebook kann zum Löschen von Hasspostings gezwungen werden. ©APA/AFP/DENIS CHARLET
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann Facebook gezwungen werden, hasspostings und für rechtswidrig erklärte wort- und sinngleiche und Kommentare zu entfernen.
Grüne klagen Facebook wegen Hassposting

Das EU-Recht verwehrt es auch nicht, dass eine solche Verfügung weltweit zur Wirkung gelange, entschieden die EU-Richter am Donnerstag nach einer Klage der früheren Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig gegen Facebook.

Frühere Grünen-Chefin Eva Glawischnig klagte Facebook

In dem EuGH-Verfahren (C-18/18) geht es um einen Artikel auf einer Facebook-Seite, auf der neben einem Foto Glawischnigs ein Begleittext ("Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben") veröffentlicht wurde. Auf dieser Facebook-Seite wurden beleidigende Äußerungen gepostet, unter anderem wurde Glawischnig als "miese Volksverräterin" bezeichnet. Der Beitrag konnte von jedem Facebook-Nutzer abgerufen werden.

Glawischnigg-Anwältin sieht "Meilenstein"

Als "Meilenstein im Kampf gegen Hass im Netz" hat Anwältin der früheren Grünen-Chefin Eva Glawischnig, Maria Windhager, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in dem Rechtsstreit (C-18/18) ihrer Mandantin gegen Facebook begrüßt.

Der EuGH sei nicht nur weitgehend den Schlussanträgen des Generalanwalts gefolgt, sondern sei sogar noch einen Schritt weitergegangen, erklärte Windhager gegenüber der APA. "Die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten wurde damit deutlich gestärkt: das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook aufgegeben wird, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wortgleiche und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen."

Die besonders strittige Frage, ob auch sinngleiche Äußerungen zu entfernen seien, werde vom EUGH "sehr differenziert beantwortet" und entspreche der Rechtsprechung in Österreich zum Verständnis von sinngleichen Äußerungen. "Auch die Klarstellung zur weltweiten Löschungsverpflichtung ist von weitreichender Bedeutung. Facebook hat bis dato den inkriminierten Anlassartikel nur in Österreich gesperrt und schon damit laufend gegen die unstrittige Einstweilige Verfügung verstoßen.", erklärte Windhager. "Das Urteil ist damit ein voller Erfolg für Eva Glawischnig-Piesczek und die Grünen, die dieses Musterverfahren unterstützen", so Windhager.

Grüne Maurer sieht "Druckmittel"

Die Grüne Sigrid Maurer sieht im EuGH-Spruch gegen Facebook ein mögliches Druckmittel, um den Konzern künftig auch ohne Gerichtsurteile zur rascheren Löschung von Hasspostings zu zwingen. "Einen Prozess wegen Hassinhalten zu führen, ist für viele Menschen sehr belastend und kaum finanzierbar", so Maurer in einer Aussendung. Facebook müsse seine Praxis, Postings fast nie zu löschen, ändern.

Der SPÖ-Delegationsleiter im EU-Parlament, Andreas Schieder, zeigte sich ebenfalls erfreut über das Urteil: "Der Europäische Gerichtshof hat heute klargestellt, dass Facebook aktiv Hasspostings löschen muss. Das heutige Urteil ist ein wichtiges Signal, damit Plattformbetreiber wie Facebook in Zukunft viel stärker ihrer Pflicht nachkommen."

(APA/red)

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