Amokfahrer von Graz muss bei Prozess vor Gericht erscheinen

Das Grazer Gericht hat von Walzl abklären lassen, ob der 27-jährige Amokfahrer verhandlungsfähig sei. Die medizinische Betreuung in der Haftanstalt Göllersdorf, wo er untergebracht war, hatte diesbezüglich Zweifel geäußert. Nun befanden zwei Sachverständige den Verdächtigen für verhandlungsfähig.
Psychiater Manfred Walzl hatte den 27-Jährigen bereits vor längerer Zeit untersucht und für zurechnungsfähig erklärt. Sein Kollege Peter Hofmann befand in einem zweiten Gutachten, dass der Mann nicht zurechnungsfähig sei. Diesmal wurde erneut Walzl beigezogen, der den Mann nun am Wochenende untersucht und in einem ausführlichen Gutachten festgestellt hat, dass er verhandlungsfähig sei. Dieser Meinung war auch Hofmann in einer Stellungnahme vom 8. September, wo es hieß, dass es “derzeit keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass beim Betroffenen Verhandlungsunfähigkeit besteht.”
Der Prozess sollte nun planmäßig ab 20. September im Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts über die Bühne gehen. Zuvor werden noch einige Umbauten durchgeführt, unter anderem wird der Saal so adaptiert, dass auch Personen mit Rollstuhl selbstständig zufahren können.