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Jurist beantragt Auflösung des FC Bayern e.V.

Ein Jurist hat die Löschung des FC Bayern München aus dem Vereinsregister beantragt.
Ein Jurist hat die Löschung des FC Bayern München aus dem Vereinsregister beantragt. ©AP
Ein deutscher Jurist stört sich an der Rechtsform von Bayern München und hat nun die Löschung des deutschen Meisters aus dem Vereinsregister beantragt.

Lars Leuschner ist Professor für bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität in Osnabrück. Der Jurist sorgt aktuell mit einem Schreiben an das Amtsgericht München für Aufsehen im deutschen Fußball. Leuschner regt nämlich nichts geringeres an, als den FC Bayern München aus dem Vereinsregister zu löschen, wie “Zeit Online” berichtet.

Der Professor stört sich dem Brief zufolge an einer Rechtsformverfehlung. Bei dem Antrag ginge es ihm aber nicht speziell um den FC Bayern, sondern um grundsätzliche Fragen des Vereinsrechts. Er stellt die Struktur deutscher Profifußballvereine in Frage und hinterfragt, wie viel Umsatz ein Verein in Deutschland machen und wie viel Einfluss er auf Tochtergesellschaften ausüben darf. Allgemein gefasst läuft es auf die Frage hinaus, warum in Deutschland überhaupt nur Vereine Fußball spielen dürfen.

Überraschend gute Chancen

Die Chancen für sein Anliegen vor Gericht stehen übrigens überraschend gut, was große Auswirkungen auf den gesamten deutschen Fußball haben könnte. Ausgangspunkt dafür ist Paragraf 21 des bürgerlichen Gesetzbuchs. Demnach darf ein höchstens in einem untergeordneten Sinne Umsätze erwirtschaften, was als Nebentätigkeitsprivileg bezeichnet wird. An vorderster Stelle muss aber immer der ideelle Zweck stehen.

Bayern will bis 20. September reagieren

Der FC Bayern setzte im abgelaufenen Geschäftsjahr knapp eine halbe Milliarde Euro um, was eindeutig nicht mehr einer Nebentätigkeit entspricht. Was die Sache komplizierter macht, ist dass der FCB, wie auch viele andere Bundesligisten, seine Profiabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert hat. An dieser hält der Verein aber immer noch 75,01% der Anteile und hat dementsprechend großen Einfluss. Was juristisch daraus folgt, ist nicht ganz klar. 1982 entschied der Bundesgerichtshof, dass Mutterverein und Tochtergesellschaft jeweils eigenständig sind. Darauf beruft sich nun auch der FC Bayern. “Wir halten den Antrag für unbegründet und sehen uns im Einklang mit dem höchstrichterlichen Urteil”, heißt es von Seiten des Vereins. Eine detaillierte Stellungnahme soll bis zum 20. September erfolgen.

Antragssteller selbst Bayern-Fan

Allerdings hat ausgerechnet das Amtsgericht München in vergleichbaren Fällen diesem Urteil bereits widersprochen. Etwa im Fall des deutschen Automobilclubs ADAC 2014, der ebenfalls viel zu hohe Umsätze gemacht hatte, um noch dem ideellen Zweck zu entsprechen. Handelt das Münchener Amtsgericht konsequent, müsste es demnach den FC Bayern aus dem Vereinsregister löschen. Was aber wohl nur eine theoretische Möglichkeit ist, schließlich ist der Verein politisch wichtig und mächtig.

Antragssteller Leuschner ist übrigens selbst Bayern-Fan. Ihm geht es nicht darum, dem Club zu schaden, er stimmt der aktuellen Rechtsauffassung eigentlich sogar zu. Viele seiner Kollegen sehen das allerdings anders, weshalb Leuschner mit seiner Initiative Klarheit schaffen will.

(Red.)

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