Fahrlässig Drogentod von 22-Jähriger mitverursacht

Am Landesgericht Feldkirch wurde heute ein 22-jähriger Bregenzer wegen fahrlässiger Tötung sowie Imstichlassen eines Verletzten verurteilt. Die Strafe wurde mit sieben Monaten auf Bewährung sowie 1.200 Euro unbedingter Geldstrafe bemessen. Der Mann hatte einer 22-jährigen Bekannten Utensilien für eine Heroininjektion zur Verfügung gestellt. Das Heroin brachte die Frau selbst mit. Als die Frau nur mehr flach atmete und sich ein Atemstillstahnd anbahnte, ließ er sie im Stich. Er selbst gibt an, dass er nichts von gesundheitlichen Problemen bemerkt habe, ansonsten hätte er doch sofort Hilfe geholt.
Kann nicht stimmen
Das gerichtsmedizinische Gutachten stellte fest, dass die Frau nach dem Medikamenten-Drogenmix nicht mehr so lange gelebt haben kann, wie dies der Beschuldigte angibt. „Wäre rechtzeitig Hilfe geholt worden, wäre es wahrscheinlich nicht zum Tod gekommen“, zitiert Richter Martin Mitteregger das Gutachten. Der Richter stellt aber auch fest, dass der junge Mann nicht allein schuld war am Tod seiner jungen Bekannten. „Die Frau hat freiwillig den Kontakt zu Ihnen gesucht und sich freiwillig Heroin gespritzt“, heißt es weiter in der Begründung. Das Gericht geht aber davon aus, dass die Hilflosigkeit der Frau für den Angeklagten erkennbar war und er somit verpflichtet gewesen wäre, die Rettung zu verständigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.