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Die Bludenzer Bauhofmitarbeiter sind vorbereitet

©Stadt Bludenz
Bludenz. Noch ist der große Schnee nicht in Sicht – aber er wird kommen. Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes sind auf jeden Fall gerüstet.

Die Aufgabe der Schneeräummannschaft an Tagen mit ergiebigen Schneefällen ist es, 75 Kilometer Straßen und 40 Kilometer Gehsteige von den Schneemassen zu befreien. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Stadt nicht nur auf das Verständnis, sondern auch auf die Unterstützung aller Bludenzer angewiesen. „An schneeintensiven Tagen sind wir voll im Einsatz, können aber nicht überall gleichzeitig sein“, appelliert der Bludenzer Bürgermeister Mandi Katzenmayer an das Verständnis der Bludenzer Bevölkerung.

Bei normalem Schneefall sind rund 20 Mann von der Stadt im Einsatz. Gearbeitet wird mit vier Schneeräumfahrzeugen (LKW mit Pflug), einer großen Schneefräse, zwei Traktoren, drei Kleintraktoren und einem Radlader. In Extremsituationen werden sowohl Personal als auch Gerätschaft zugemietet. Ein Tag Schneeräumung kostet in Bludenz rund 15.000 Euro.

Doch die Schneeräumung ist nicht nur eine Sache der Stadt, sondern auch Eigentümer von Liegenschaften und Fahrzeugbesitzer sind gefordert, Richtlinien zu beachten.

So werden die Fahrzeugbesitzer im Stadtgebiet Bludenz aufgefordert, mit Einsetzen von Schneefall ihre Fahrzeuge von den öffentlichen Straßen und Wegen zu entfernen, damit im Stadtgebiet eine ordnungsgemäße Schneeräumung durchgeführt werden kann. Auch werden Eigentümer von Liegenschaften im Stadtgebiet auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und auf die ihnen damit übertragenen Pflichten bezüglich der Gehsteigräumung aufmerksam gemacht. Grundbesitzer haben dafür zu sorgen, dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege der Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert, sowie bei Glatteis bestreut sind.

Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Ebenso haben die Eigentümer von Liegenschaften dafür zu sorgen, dass überhängende Schneewächten oder Eisbildungen an den Dächern entfernt werden. Schnee aus Hauseinfahrten oder Grundstücken darf nicht auf öffentlichen Straßen abgelagert werden.

Die detaillierten Bestimmungen der Schneeräumung sind im Internet unter „www.bludenz.at/stadt-bludenz/verordnungen“ abrufbar und wurden auch an den Anschlagtafeln der Stadt ausgehängt.

 

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