Gericht schob Streik bei Lufthansa Riegel vor

Damit seien “für den heutigen Tag weitere Streikmaßnahmen am Standort Düsseldorf untersagt”, so das Gericht. Die am späten Nachmittag bekannt gegebene Entscheidung gilt nur für den Dienstag und den Standort Düsseldorf. Sie bezieht sich nicht auf die kommenden Tage, da sich der Antrag der Lufthansa laut Gericht nur auf den Dienstag bezog.
Streikziele nicht ausreichend formuliert
Das Gericht halte den Ausstand für rechtswidrig, da die Gewerkschaft Ufo ihre Streikziele nicht ausreichend formuliert habe. Tarifziele müssten aber klar und ohne Widerspruch benannt werden. Dies habe die Gewerkschaft nicht getan.
Streik seit vergangenem Freitag
Ufo streikt seit vergangenen Freitag. Betroffen von dem Ausstand sind auch Lufthansa-Flüge vom Flughafen Düsseldorf. Die Lufthansa hat zudem auch vor dem Arbeitsgericht Darmstadt gegen den Ausstand geklagt. Ob dieses noch am Abend entscheidend wird, war zunächst unklar.
(APA)