Alko-Lenker in Wien tötete Passanten: Haftstrafe und Trauerschmerzengeld

Nach Rücksprache mit Verteidiger Christian Werner akzeptierte der Angeklagte die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen über ihn verhängte Strafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Unfall ereignete sich in der Nacht auf den 6. April 2014 am Inneren Mariahilfer Gürtel, als der 35-Jährige aufgrund überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Pkw kam ins Schleudern, geriet auf den Gehsteig, stieß einen Fußgänger zu Boden und krachte schließlich gegen einen Lichtmasten, der den Pkw in zwei Teile zerriss. Für den 52-jährigen Fußgänger kam jede Hilfe zu spät. Die beiden Insassen des Autos – neben dem Lenker wurde auch sein 19-jährigen Beifahrer eingeklemmt und musste mit einer Bergeschere aus dem Wrack befreit werden – erlitten schwerste Verletzungen.
19-Jähriger bei Unfall schwer verletzt
Dem 19-Jährigen, der Kopfverletzungen sowie einen Bruch des Oberschenkels, eines Lendenwirbels, des Kreuz- und Schambeins davontrug, rettete eine Notoperation das Leben. Dem 35-Jährigen wurden beide Beine zertrümmert. Er sitzt seither im Rollstuhl. Es ist fraglich, ob er je wieder gehen wird können. Da er sich demnächst einer weiteren Operation unterziehen muss, bat Christian Werner um einen Strafaufschub: “Er kann die Strafe erst nach der Operation antreten.”
Der 35-Jährige hatte zum Zeitpunkt des Unfalls 0,87 Promille Alkohol im Blut. Obendrein besitzt der 35-Jährige gar keinen Führerschein. Dafür war er, wie der verkehrstechnische Sachverständige Martin Winkelbauer am heutigen Verhandlungstag darlegte, umso kräftiger aufs Gaspedal gestiegen. Der Tacho zeigte mit Sicherheit über 90, mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar knapp über 100 Stundenkilometer an, als der Pkw von der Fahrbahn abkam. “Mit 70 hätt’s das Auto nie zerrissen”, sagte Winkelbauer.

Alko-Lenker: “Habe keine Erinnerung”
Die “ziemlich krasse Geschwindigkeitsüberschreitung” wertete die Richterin bei ihrer Strafbemessung ausdrücklich als Erschwerungsgrund. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe keine Erinnerung an das Unfallgeschehen: “Falls es wirklich passiert sein sollte, tut es mir schrecklich leid.”
Rückblick: Der schwere Unfall am Mariahilfer Gürtel.
(APA/Red.)