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SPÖ für Mietschlichtungsstellen in Vorarlberg

Bisher in Vorarlberg noch noch keine Mietschlichtungsstellen
Bisher in Vorarlberg noch noch keine Mietschlichtungsstellen ©Bilderbox
Laut der Vorarlberger Mietervereinigung haben Mieter immer mehr Beschwerden zu deponieren. Immer mehr Fälle landen vor den Bezirksgerichten. Die SPÖ setzt sich deshalb für die Einrichtung von Mietschlichtungsstellen ein.

Rund  80 Prozent der Mieter-Beschwerden können zwar einvernehmlich gelöst werden, dennoch landen immer mehr dieser Fälle vor den Bezirksgerichten. Damit verbundenen sind Kosten für Gerichtsgebühren und Anwalt. Aufgrund der Kostenfrage und der unklaren Dauer dieser Verfahren scheuen die Mieter oft davor zurück, die Streitigkeit vor Gericht auszutragen, vermuten die Sozialdemokraten.

Beispiele in großen Städten

Das Mietrecht sieht sogenannte Schlichtungsstellen vor, die dem Gang zum Gericht vorgeschaltet sind. Demnach könnte eine Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen als Schlichtungsstelle im Vorfeld der Gerichte agieren. Dazu muss diese Stelle beispielsweise über speziell geschultes Personal verfügen. Außerdem sollte es die Anzahl der anfallenden Verfahren rechtfertigen. Derzeit gibt es beispielsweise in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Leoben, Linz, Mürzzuschlag, Neunkirchen, Salzburg, St. Pölten, Stockerau und Wien solche Schlichtungsstellen.

Vorarlbergweite Schlichtungsstelle

Da bislang nur Gemeinden als Schlichtungsstellen fungieren können, möchte die SPÖ eine Änderung dahingehend, dass in Vorarlberg solche Schlichtungsstellen für bestimmte Regionen eingerichtet werden.  “Zwar wäre es zu rechtfertigen, wenn in den drei größten Städten Vorarlbergs Schlichtungsstellen eingerichtet werden. Allerdings ist es unpraktikabel und diskriminiert Mieter, die außerhalb dieser Städte leben”, so SPÖ-Chef Michael Ritsch.

Ritsch hält dabei eine Schlichtungsstelle für den Süden und eine Schlichtungsstelle für den Norden Vorarlbergs als ausreichend. Die SPÖ hat die Vorarlberger Landesregierung in einem Antrag aufgefordert, bei der Bundesregierung für eine entsprechende Änderung des Mietrechtsgesetzes einzutreten.

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