Durchqueren eines Raucherraumes soll für „zumutbar“ erklärt werden

Das Höchstgerichtsurteil, wonach es Nichtrauchern unzumutbar ist, z. B. auf dem Weg zur Toilette durch den Raucherbereich zu gehen, hat bescheidene Konsequenzen. Auf ein generelles Rauchverbot in Lokalen konnten sich SPÖ und ÖVP wie berichtet nicht verständigen. Sie wollen sich vielmehr mit einer Reparatur des Tabakgesetzes begnügen: Die Verfassungssprecher Peter Wittmann (SPÖ) und Wolfgang Gerstl (ÖVP) wollen „ausdrücklich klarstellen“, dass Gästen ein kurzes Durchqueren des Raucherraums „sehr wohl zumutbar ist“. Grundsätzlich gehe es darum, Lokalbesucher vor den Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Solche seien „beim bloßen kurzen Durchschreiten eines Raucherbereichs aber nicht anzunehmen“, so die Abgeordneten.
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