Erben dürfen doch noch hoffen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen in der Testamentsaffäre entschieden. Wie die VN berichteten, hielt der Vorsitzende die Urteilsbegründung derart kurz, dass eigentlich keiner der Prozessbeteiligten verstand, was denn nun Sache ist. Gestern – drei Tage (!) nach dem öffentlichen Gerichtstag – reichte der OGH nun eine „Detailübersicht zum besseren Überblick” nach.
Wie aus dem Schreiben hervorgeht, haben die Höchstrichter das erstinstanzliche Urteil zum Großteil bestätigt und sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten verworfen. Von Amts wegen aufgehoben und ans Erstgericht zurückverwiesen wurden hingegen einzelne Schuldsprüche wegen Amtsmissbrauchs.
Ratz-Urteil aufgehoben
Wie berichtet, hat der OGH auch das Urteil gegen die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz, gekippt. Damit geht das Verfahren gegen die Richterin ebenfalls zurück an den Start.
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