Junge Frau in Wiener U6 vergewaltigt: Prozess gegen Vorarlberger
Der Vorarlberger, der sich seit Juni 2012 als Obdachloser in der Bundeshauptstadt aufhielt, war am besagten Abend in der Station Alterlaa hinter der 23-Jährigen in den letzten Waggon der U-Bahn-Garnitur gestiegen.
Laut Anklage verpasste er der Frau im Waggon Faustschläge ins Gesicht und würgte sie, bis sie bewusstlos war. Dann penetrierte er die 23-Jährige mit dem Finger. Den ursprünglich ebenfalls angeklagten Beischlaf modifizierte die Staatsanwältin im Verlauf der Verhandlung. Mehrere Haltestellen hindurch war der Mann dabei mit seinem Opfer allein. Erst bei der Station Philadelphiabrücke stiegen andere Passagiere ein. Der 26-Jährige flüchtete laut Staatsanwaltschaft, die Fahrgäste kümmerten sich um die 23-Jährige und holten Hilfe.
Mann wollte Frau in U6 “ausrauben”
“Es war insofern anders, als ich das Mädchen ausrauben wollte”, korrigierte der Beschuldigte die Anklageschrift. Er habe Geld gebraucht, sei in die U-Bahn eingestiegen. Die Frau habe keine Handtasche gehabt. “Ich hab’ gemerkt, dass sie Geld in der Hose hat.” Der 26-Jährige schilderte, wie er sie bis zur Bewusstlosigkeit würgte, “dass ich sie ausrauben kann”.
An Schläge ins Gesicht wollte er sich nicht erinnern. Er habe der Frau die Hose ausgezogen, um zu dem Geld zu kommen. Dass er dem Opfer auch die Unterhose auszog, erklärte er so: “Ich hab’ die Frau gesehen und gedacht, dass sie Drogen hat und schmuggelt.” Der 26-Jährige gab an, dass er Cannabis-Konsument sei und fallweise auch Heroin nehme. Wo hätte die 23-Jährige Heroin schmuggeln sollen, wollte die Richterin wissen. “Wo Frauen halt Drogen verstecken”, gab der 26-Jährige zurück. “Bei uns in Vorarlberg ist das gang und gäbe.”
Vorarlberger leidet an Psychose
Der Angeklagte gab zu, an einer drogeninduzierten Psychose zu leiden. “Ich weiß selber, dass ich mich schlecht fühle, dass ich ab und zu Stimmen höre.” Diese Stimmen würden von ihm eine Entscheidung verlangen, welche von ihnen sein Freund sei, “und dass ich Handlungen begehe, die sie wollen. Dass ich Drogen konsumiere, dass ich essen gehe ohne zu zahlen”.
Der geregelte Ablauf in der U-Haft habe ihm aber geholfen: “Ich fühl mich ruhiger, bin zum Nachdenken gekommen.” Überhaupt seit Februar, seit er in Einzelhaft genommen worden sei: “Die Zellengenossen haben sich aufgeregt, weil ich ins Bad renne und mit jemandem spreche. Obwohl da niemand war.” Über sein Opfer machte sich der 26-Jährige keine Gedanken: “Weil’s mich nicht wirklich interessiert hat, weil ich selber genug Probleme habe.”
Einweisung in Anstalt: Weitere Handlung möglich
Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith befürwortete die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Eine weitere Handlung sei zu befürchten, wenn er entlassen würde. Der Angeklagte habe sich zum Tatzeitpunkt nicht im Zustand der vollen Berauschung befunden. D
ie Sachverständige wies auch daraufhin, dass der Angeklagte nach früheren Aufenthalten in Nervenheilanstalten – wegen seiner psychotischen Störungen – die Medikation nach der Entlassung immer schnell abgesetzt habe. Es sei ein Kennzeichen seines Krankheitsbildes, dass man eher das Umfeld als sich selbst als krank empfinde.
Die Öffentlichkeit wurde gegen Mittag von der Verhandlung ausgeschlossen. Auf dem Programm standen die Videos der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers sowie von den Szenen in der U-Bahn, die von den Überwachungskameras gefilmt wurden. Mit einem Urteil war am Nachmittag zu rechnen.
(APA)