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Krone Umbau ist ein Thema

Die denkmalgeschützte Krone ist höchst sanierungsbedürftig.
Die denkmalgeschützte Krone ist höchst sanierungsbedürftig. ©Hronek

Gemeindeamt, Gemeindesaal und ehemalige Gastronomie-Räume sind „Energiefresser”.

(amp) Seit längerem überlegt Bürgermeister Michael Tinkhauser gemeinsam mit dem Nenzinger Architekten Michael Achammer ein effizientes Nutzungs- und Sanierungskonzept für das gesamte Krone – Areal. Nach dem „Aus” für die Gastronomie wird ein Großteil der Räumlichkeit derzeit nicht genutzt, muss aber energietechnisch trotzdem versorgt werden. Außerdem sind Heizung, Sanitär und Elektroinstallationen im gesamten Kroneareal längst sanierungsfällig. Von Architekt Achammer liegen verschiedene Lösungsvarianten auf dem Tisch.

Abbruchvariante

Unter anderen gibt es auch einen Vorschlag zum Abbruch des gesamten Krone-Zubaus mit Saal und Untergeschoss. Mit einem Erschließungstrakt könnten alle vier Geschosse eingebunden werden und im Dachgeschoss ein Veranstaltungsraum für zirka 150 Personen eingerichtet werden. Die Kostenschätzung beläuft sich bei diesem Lösungsvorschlag auf rund 3,7 Millionen Euro. Bürgermeister Michael Tinkhauser will neben Land und Bundesdenkmalamt auch bei der EU um Förderungen anklopfen. Die Arbeitsgemeinschaft Krone wird sich mit den Agenden „Krone-Sanierung und Umbau” intensiver befassen.

Rechnungsabschluss

Einstimmig zur Kenntnis genommen wurde der Rechnungsabschluss 2012, der mit 8.228.959 Euro ein- und ausgabenseitig ausgeglichen abschließt, allerdings um 112.000 Euro höher gegenüber dem Voranschlag liegt. Prüfausschussobmann Wilfried Müller lobte die positive Entwicklung der Gemeindegebarung und die perfekte Kassaführung. Die Gemeindevertreten stimmte seinem Antrag auf Entlastung geschlossen zu.

Wohnungsvergaben

In Bludesch werden derzeit neue Richtlinien für Wohnungsvergaben durch die Gemeinde diskutiert. Dabei sollen auch die im Land zur Überarbeitung anstehenden Richtlinien für die Vergabe beim sozialen Wohnbau mit einfließen. Dabei kann man sich an den Vergabe der Nachbargemeinden orientieren. Die endgültige Fassung wird dann dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

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